Jahrgang 
1 (1791)
Seite
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Es hätte sich gebühret, auf dem nächsten Landtaze denen versammleten Ständen von diesen angeblich ob periculum in mora geschehenen Ankauf, Anzeige zu thun, und deren Ratihabition zu suchen. Allein diese wurden gänzlich dabey übergaagen, denn zu geschweigen, daß auf selbigem gar keine Erwähnung davon geschahe 5, . so ward auf dem ein Jahr nachher eröfneten Landtage, in - der Versammlung des großen Ausschusses dieses Ses schäfte zur Anfrage gebracht, ohne daß es auf dem ge! meinen Landtage zur Proposition vorgebracht worden. Und obwohl die Majorität der ritterschaftlichen Depus tirten behauptete, daß dieses Verfahren Verfassungs widrig wäre, so wurden sie doF& von den Übrigen beyden Curien überstimmet,, indem diese das Kornnegotium nicht nur in seinem ganzen Umfange genehmigten, son» dern auch zu Bestreitung des daraus denen landschaftlis <hen Cassen erwachsenen Schadens, eine Erhöhung des: auf: das Branteweinbrennen gesesten Blasenzinses von 6 pf. auf jeden Eimer Blasengehalts verwilligten.

Und weil der große Ausschuß erst 2 Jahr vorher in einem an königl. Regierung am ersten May 1770, erlass- senen Schreiben zu erkennen gegeben hatte:

daß nach der hiesigen Landesverfassung von dem

großen Ausschußkeine Auflagen bewilliget werden

' könnten, wenn nicht deshalben auf öffentlichem

Landtage Vortrag geschehen und denen Membris

des großen Ausschusses von ihren Mitsiänden Mans

datum, oder von ihren Committenten Instruction ges geben wäre; 5. Ge So