für die Diktatur beſitzen, wenn ſie es verſteht, ihre Kräfte zu vereinigen; die letzte Präſidentenwahl hat unbedingt ſehr viel zur Organiſation dieſer landwirtſchaftlichen Macht beigetragen“.*)
Hiernach müſſen wir, wenn nicht bald ein Riegel vorgeſchoben wird, darauf gefaßt ſein, daß gerade in der nächſten Zukunft unſere Märkte von Amerika her mit landwirtſchaftlichen Produkten überſchwemmt werden. Deshalb halten wir einen mäßigen Schutzzoll für notwendig. „Auf Bereicherung der Landwirte, und namentlich der Grundbeſitzer, darf es dabei nicht abgeſehen ſein, denn das geſchähe zum Schaden der großen beſitzloſen Maſſen.**) Die Zölle ſollen nur dem immer weiteren und raſcheren Fortſchritt der Einfuhr entgegenwirken, indem ſie den Gewinn des auswärtigen Produzenten vermindern“(Frantz).
In gewiſſem Sinne würde hiermit ſelbſt den auswärtigen Pro⸗ duzenten ein Dienſt geleiſtet. Denn„die ſtürmiſche Originalität des Handelns und Verfahrens“, auf welche der Amerikaner ſo ſtolz iſt, iſt mit einer geſunden und nachhaltigen Entwicklung unvereinbar. Die dortige Landwirtſchaft, welche die unſerige gegenwärtig zu erdrücken droht, iſt ein fabrikmäßiger Raubbau mit Dampfbetrieb. Je ſtürmiſcher und großartiger derſelbe betrieben wird, deſto ſchneller hat er ſein Ende erreicht. Einzelne Weizenkönige werden reich dabei, das Land wird arm. Der ganze Oſten iſt bereits ausgeraubt. Der Zug geht nach dem Weſten, wo das Geſchäft zur Zeit noch blüht; aber die Vorpoſten der Armee ſind bereits am Felſengebirge angelangt.
**) Obige Sätze entnehmen wir einem Vortrag von Steiger⸗Mayer, einem ſchweizeriſchen Seideninduſtriellen, der die amerikaniſchen Verhältniſſe aus eigener An⸗ ſchauung bei Gelegenheit ſeiner Geſchäftsreiſen kennen gelernt hat. Neue Zürcher Zeitung vom 8. u. 9. Dezember 1884.
**) Julius Kuͤhn hat in ſeiner Schrift: Die Getreidezölle in ihrer Bedeutung für den kleinen und mittleren Beſitz— die Schrift erſchien im März 1885, nachdem Obiges bereits geſchrieben war— den intereſſanten Nachweis geleiſtet, daß der größere und Großgrund⸗Beſitz noch nicht ganz der landwirtſchaftlich genutzten Fläche des deutſchen Reiches umfaßt, während dem mittleren und kleineren Beſitz(mit Guͤtern von 2— 100 ha Größe) zuſammen über 70% der Geſamtflaͤche zufallen; und daß der Betrag, der nach Deckung des eigenen Bedarfes von der geſamten Ernte der Halm⸗ und Huͤlſenfruͤchte zum Verkauf kommt, für den ein Areal uͤber 100 ha umfaſſenden größeren und Großgrundbeſitz 57,63%, für den mittleren Beſitz oder den der Großbauern, mit 20— 100 ha Fläche 51,1%, für den Beſitz der Mittelbauern mit 5— 20 ha rund 50%, und fuͤr den Kleinbeſitz mit 2—5 ha Fläche 34,05% durchſchnittlich aus⸗ macht. Im Südweſten Deutſchlands liefert ſogar die gleiche Fläche landwirtſchaftlich genutzten Bodens bei dem bäͤuerlichen Beſitz von 5— 20 ha ebenſo viel, ſelbſt eher noch etwas mehr Getreide auf den Markt, als ein fuͤr den Großgrundbeſitz des Nordoſtens typiſches Gut. Präziſer kann das völlig gleiche Intereſſe an der Zollerhöhung und die völlig gleiche Leiſtungsfähigkeit für Verſorgung des Getreidemarktes zwiſchen baͤuerlichem Grundbeſitz und Großgrundbeſitz nicht zum Ausdruck kommen!


