Dezember.
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Dezember.
Der erſte eigentliche Wintermonat, der Dezember, bringt uns in der Regel Froſt und wohl auch Schnee und fordert daher und wegen der langen kalten Nächte ganz beſondere Fürſorge für unſere Pfleglinge, nicht nur um ſie geſund und in guter Leibesbeſchaffenheit zu erhalten, ſondern auch, um aus ihnen trotz der Ungunſt der Jahreszeit den größt⸗ möglichen Nutzen zu ziehen. Im allgemeinen ſind die für November gegebenen Pflegeregeln auch jetzt noch maßgebend: Ausreichender Schutz gegen die Unbilden der rauhen Witterung und kräftige Ernährung, um die Körper möglichſt widerſtandsfähig zu machen, jedoch mit den folgenden, dem beabſichtigten Zwecke der Züchtung entſprechenden Modifikationen:
Haushühner. 1. Nicht nur diejenigen Hühner, deren Eierlegen im Dezember man auszubeuten beabſichtigt, ſondern auch die für die kommende Züchtungsperiode zuſammengeſtellten Zuchtſtämme edler Raſſe⸗ hühner, von denen man möglichſt zeitig Frühbrutkücken erhalten möchte, bringe man in der Art unter und verpflege ſie ſo, daß frühzeitiges Eierlegen hervorgerufen wird. Das geſchieht
a) durch Unterbringung in froſtfreiem Raume, der den Hühnern
einige Bewegung geſtattet; durch Verabreichung erwärmten Weichfutters(Kartoffeln ſind aus⸗ zuſchließen) am Morgen und von Körnerfutter nachmittags(gegen Abend). Das Trinkwaſſer ſei ebenfalls erwärmt und werde ſowohl morgens wie nachmittags, während die Hühner freſſen, in die gereinigten Trinkgefäße gegoſſen. Will man das Ablegen der Eier einer gewiſſen Anzahl von Hennen forcieren, ſo muß der Boden des Hühneraufenthaltsraums mit einer ziemlich dicken Lage friſchen Pferdedüngers, der ziemlich viel Stroh enthält, gleichmäßig überall bedeckt werden.(Für die Zucht⸗ ſtämme iſt dieſe Maßregel nicht zweckmäßig, um ſie nicht zu ver⸗ weichlichen.)
2. Es iſt vorteilhaft, diejenigen jungen Frühbruthennen, welche vom Auguſt oder September an ihre erſten Eier abgelegt haben und bei der kälteren Witterung das Eierlegen einſtellten, ſoweit ſie nicht noch ferner zum Legen gebracht oder in die Zuchtſtämme eingeſtellt werden ſollen, im Laufe des Dezember ſo der Mäſtung zu unterwerfen, daß ſie von Weihnachten an, von welcher Zeit an der größte Bedarf an jungen Brathühnern eintritt, allmählich geſchlachtet und verkauft werden können.
3. Ein Gleiches gilt von den übrigen 4 bis 6 Monate alten Junghähnen und Junghennen(Poularden), die nicht als Zuchthühner behalten werden ſollen.
4. Hat man nach den für Auguſt und September gemachten Vor⸗ ſchlägen damals Eier ausbrüten laſſen, ſo widme man den im September und Oktober ausgeſchlüpften Kücken, welche gegen den Monat März ſchlachtreif ſein werden, ganz beſondere Sorgfalt. Es iſt notwendig,
Pribyl, Geflügelzucht. 4. Auflage. 15
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