Das künſtliche Ausbrüten. 29
miteinander kommunizieren, über den Eiern hindurchgeht. Ein Sammel⸗ rohr führt das ausgekühlte Waſſer in den Keſſel zurück. Ein Selbſt⸗ regulator, auf einem Schwimmer in dem Windkeſſel, reguliert die Feuerklappe durch Schließen oder Offnen derſelben. Die Eier liegen auf gemauerten, 1,25 m hohen Bänken; die Luftcirkulation befördern beliebige Offnungen in der Brütkammer.
Muſterhaft ſind die Regeln, die Halſted als Gebrauchsan⸗ weiſung ſeinem Inkubator beilegte, und da dieſelben für jedes künſt⸗ liche Ausbrüten gelten, mögen ſie hier Platz finden. Vor allem iſt ein Brütapparat oder Inkubator, bevor die eigentliche Bebrütung der Eier beginnt, in ſeinen ſämtlichen Teilen auf ein richtiges Funktionieren zu prüfen, und erſt wenn dies vollkommen befriedigt, dürfen die Eier eingelegt werden. Wichtig iſt das richtige Einhalten der beſtimmt an⸗ gegebenen Temperatur. Die Selbſtregulatoren beſchränken die früher ununterbrochen nötige Thätigkeit des Menſchen auf ein Minimum, ob⸗ wohl auch hier noch manche Verbeſſerungen wünſchenswert wären. Nur ganz friſche Eier dürfen zur Ausbrütung genommen werden, ein Verlangen, dem in den enggezogenen Grenzen Halſted's wenigſtens nicht immer entſprochen werden kann, da er nur 3 Tage alte Eier zur Brütung verwendet wiſſen will. Während der erſten 48 Stunden ſollen die Eier mehrmal auf 5 bis 10 Minuten herausgenommen und ge⸗ lüftet werden, wobei die Temperatur der äußeren Luft nicht unter 12 ½° C. ſinken ſoll. Wenn möglich, ſoll dieſe Lüftung alle 6 Stunden ſtattfinden. Die Wärme darf innerhalb der erſten 6 Tage nicht über 103⁰ F.(39,5° C.) ſteigen. Ein geringes Herabſinken iſt weniger ge⸗ fährlich, als das Erhöhen ſelbſt nur um einen Grad Fahrenheit. Bei trokener Wärme im Brutkaſten iſt ein Beſpritzen der Eier mit lauem Waſſer zu empfehlen. Am vierten Tage werden die Eier weniger oft, dafür aber längere Zeit, bis 15 Minuten, ausgekühlt. Vom 5. bis 6. Tage wird nur zweimal des Tages gewendet und gelüftet. Es erfolgt die genaue Unterſuchung der bebrüteten und Ausſcheidung der „lauter“ gebliebenen Eier. In dieſe Tage fällt die heikelſte Periode der ganzen Bebrütung. Die Temperatur muß konſtant auf 103⁰ F. erhalten bleiben; bei 1060 F.(410 C.) geht meiſt die ganze Brut zu Grunde. Vom 7. Tage ſoll im Brütraume eine konſtante Feuchtigkeit herrſchen; das zweimalige Lüften erreicht die Dauer von je 15— 20 Minuten. Eine geringe Temperaturerhöhung auf 40⁰ C. kann nun eintreten, obwohl dies beſſer vom 10. Tage an beginnt. In der letzten Hälfte der Brütperiode genügt ein einmaliges Lüften in der Dauer von 30 Minuten; der Feuchtigkeit iſt große Aufmerkſamkeit zuzuwenden, da dieſelbe zur Entwicklung des Embryo dringend nötig iſt. Sorg⸗ fältig iſt jedes faule oder verdorbene Ei zu entfernen, da die giftigen Zerſetzungsgaſe beſonders in der zweiten Woche vom ſchädlichſten Einfluß auf die ganze Brut ſind; am Ende der Brützeit iſt dies weniger bemerbar.
Als Beweis, wie nötig die Feuchtigkeit den Eiern iſt, führt Halſted einen intereſſanten Fall an. Einer ſeiner Bekannten ver⸗


