Teil eines Werkes 
Zweyter Theil, zweyte Abtheilung (1825)
Entstehung
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2. Der größere Theil bekam ordentliche Impfungspuſteln, doch die wenigſten mit der wäſſerichten Feuchtigkeit, und der zehnte Theil nach zwey⸗ und dreymahliger Impfung gar keine Blattern. Dieſe letzten, ſo wie auch einige von den erſten, wurden nach überſtandener Impfung unter Schafe

5. mit natürlichen Blattern zuſammen geſtellt, auch mit natürlichem Blatterngift neuerlich geimpft, aber ſie wurden weder angeſteckt, noch bekamen ſie natürliche Impfungspuſteln.

4. Da viele bereits von dem natürlichen Pockengift angeſteckt waren, aber dennoch ohne Unterſchied geimpft wurden, ſo hatte man die überzeugende Freude, daß Schafe, die nach der Impfung den ſechſten bis zwölften Tag natürlich blatterten, die Blattern nur meiſtens am Unterleib und an den nackten Schenkeltheilen bekamen, die Köpfe größten Theils frey behielten, und ſomit auch dieſe natürliche Krankheit leicht und ohne Gefahr überſtanden haben.

5. Wenn auch die wenigſten Schafe ordentliche, mit kla⸗ rer, wäſſerichter Flüſſigkeit angefüllte Blaſen oder Puſteln bekom⸗ men, ſo darf man doch um die Impfungs⸗Materie nicht beſorgt ſeyn, ſondern nur Schafe wählen, deren Puſteln, von neun bis zehn Tagen, hochroth erhaben ſich zeigen, das obere Häutchen ablö⸗ ſen, und dann mit der blutigen, jedoch klaren, nicht eiternden Feuchtigkeit fortimpfen. Der Erfolg beweiſet die beſte Wirkung.

6. Aus dieſen praktiſchen Beobachtungen iſt der faſt zuver⸗ läſſige Schluß zu machen, daß man Schafherden, die vor der An⸗ ſteckung nicht geſichert werden können, durch die Impfung vor der Schafpockenkrankheit verwahren könne, beſonders wenn die nachfolgende Generation jährlich fortgeimpft werden könnte. Die Folgezeit wird lehren, ob das Schafpockengift wenigſtens auf ein Jahr lang ſich wirkſam aufbewahren laſſe*). Doch iſt

*) Dieſer Zweck wird ſicher erreicht, wenn man ſich eine perenne Schutzpocken⸗Materie, wie z. B. in dem landwirthſchaftlichen

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