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TH. Die Wirthe und Bräuer ſind gehalten, ibven Gäſen eine bequeme Gelegenheit zur Urinableitung in den Häuſern zu verſchaffen, damit hievon nichts mehr auf der Straße ſichtbar werde. Für Bergehen dagegen ſind gedachte Gaſtwirthe verantwortlich, und zur Strafe zu ziehen.!
I. Uuch außer der Stadt müſſen in den Umgebun- Zen alle Straßenhäufen 3z- B. bei den Chauſſeen, bei der Reſidenz, bei der Iſarbrücke tc. ſogleich beim Zu ſammenräumen entfernt werden.
K, Beim Einebnen der Gräben um die Stadt, bei neuen Bauten ſind die Grundeigenthümer auf die Sön- derung der Dammerde von dem rauhen Grunde auf- merkſam zu machen, damit ſelbe an Landwirthe oder Gärtner verſteigert, und fo, Statt unnüßz vergraben, wohlthätig auf Felder und Gärten verbraucht werde,
L., Die bisherige Obliegenheit beim Uvbrechen ei- nes Hauſes, Dachreinigung 2c. den Schutt nach Un- weiſung der Polizei zum Straßeneinebnen auf einet
beſtimmten Plaß zu führen, fällt hinweg. Es tritt da-.
für das natürliche Verhältniß ein, daß der Eigenthu- mer dieſen Schutt oder auf ſeine Düngerſtätte benüßt, oder ihn an Landwirthe überläßt.
M. Dringend nötdig iſt eine zweEmäßige Einrich- tung der Ubtritte, und öſtere Nachſicht bei denſelben, Wie ſchon bemerkt wurde, bei den Ubtritten herrſcht ein volles Unweſen. Die Baukommijſion iſt beinahe fort- während auf den Beinen, um die täglichen Unſiände und Streitigkeiten gütliH zu ſchlichten; deſſen ungea<h- tet ſind eine Menge, ja nah vorliegend legalem Ber- zeichniß eine wahrhaſt große Menge koſtſpieliger Pro» zeſſe bei dem Stadtgericht ſtets in Thätigkeit. Ueber die Unlage der Ubtritte verſtanden, wie ſchon erwähnt, in der Vorzeit die Baumeiſier nimt das Mindeſte, Daher dauert die große Plage wegen dieſen Fehlern für die Hauseigenthümer und Bewohner beſtändig fork. Es werden zur Unlage oder künftigen Unordnung eines Abtritts fünf weſentliche Stücke erfordert*), und zwar
5) Als Vorſtand der k. Baukommiſſion=- 1816.=== drang ſich mir als erſtes Bedürfniß, der Entwurf einer allgemeinen Baupolizeiordunng auf. Ich ſtellte dazu alle Matertalien aus allen möglichen, mir auf hundert Wegen verſchöfften, Baupolizeiordnungen der Welt mühſam zuſammen, und ließ von den daz maligea verehrlichen Mitgliedern der Kommiſſton, den erſten Arc<hiteiten des Rei<s, und andern be»
1) die gehörige Entfernung der Ubtrittsgrube von dem Eigenthum des Nachbar und den Brunnen, 2) daß ſie in ſich ſelbſt waſſerdicht hergeſtellt, 3) mit einem Dampf- Kamin verſehen, 4) öfter nebſt dem Gaſſenkehricht mit ungelöſchtem Kalk oder Gerberlohe bede>t, endlich 5) der Urin am Siße von dem Kothe mittelſt eigner Rin- nen geſöndert, und für ihn ein eigner waſſerdichter Be- hälter ſammt einer Pumpe angebracht, auch dahin öfter Kalk oder Gips geworfen werde.
währten Geſchäftsmännern= alle Artikel gusarbei- ten, und darüber abſtimmen. Vor deim Aufhören dieſer wichtigen ſo gemeinnüßig gewirften Stelle wurden die zwei größten Aufgaben auch noch gelö- ſet, nämlic< die beſagte Baupolizeiordnung, worüber ſeit 1489=- alſo über 3 Jahchänderte Nichts mehr geſchehen iſt, vollſtändig ins Reine gebracht, und ſo auc< der Generalplan für Müncen, Dieſe 2 Ar? beiten ſollten dem ganzen Reihe zum Vorbild und zur Richtſchnur dienen, Es wäre bei den Baulich- feiten, wo ſtets ſo große Mißgriffe vorkommen, da- durc einem dringenden Bedürfniſſe abgeholfen. Dieſe Yeten liegen ſeit vielen Jahren beim k. Miniſterium des Innern, und ſind da in der Regiſtratur begra- ben!!-- In dieſem Entwurfe kommen nun folgende Säße für den gegenwärtigen Gegenſtand vor.
Anlage der Abtritte.
S. 40). Wer ein neues Privet auf ſeinem Grun- de gegen ſeinen Nachbar, und deſſen eigene, oder gemeinſchaftliche Mauer ſeßen, oder wer ein altes, ruindſes Privet repariren will, der muß 3 Schuh in ſein Eigenthum zurückweichen, auch die Sruüube von unten und von den Seiten einen Schuh di> mit Leiken(hier Tegel genannt) ausſchlagen, und auf ſolhe Art wohl verwahren, damit dem Nach» barn dadurc< kein Nachtheil zugehe, Zu dieſer Ar- beit muß nur ſolcher Leiten verwendet werden, wel- <er ehevor genau unterſucht, und als waſſerdicht erprobt gefunden worden iſt. Derſelbe muß zwiſcheit 2 Mapern eingeſchloſſen, und wohl geſtampft wer- den. 5. 41.) Weitere Maßregeln bei Anlegung der Abtritte ſind no<! a) Die Privetgruben dürfen nicht in vormalige Brunnen angebracht werden, b) Zwis ſchen der Privetgrube und der freien Luft muß ein Dampfabzugskanal hergeſtellt werden können. ce) Diez ſelben müſſen ſo geräumig ſeyn, um 4 Arbeiter mit ihrem Geſchirre daſelbſt zum Ausleeren anbringen zu können. d) Ohne Unterabtheilungen unten zu haben, muß die Grube aße dahin laufende Schläuche anfnehmen können. e) Selbe darf keinen Winkel haben, ſondern muß rund ausgemauert ſeyn, weil ſonſt der alte übelrichende Unrath in den Wiate'n immer liegen bleibt. tf) Der Boden der Grube muß dergeſtalt gebaut ſeyn, daß das Dutrchſintern der Miſtijauche auf jeden Fall dabet verhindert wird, Als Zement darf nur Kalf nud Lehm, aber kein Gips gebraucht werden, g) Den Arbeitern aile Hin» derniſſe zu beſeitigen, um den geſammelten Koth aus der Grube rein heraueszubringen, müſen die
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