Von den allgemeinen Begriffen, die ein Richter e, 7.
zu beſtimmen iſt.» Die übrigen Feuerinſtrumente, die von einem jeden Einwohner gefordert werden, beſtehen gewöhnlicherweiſe in Feuereimer, Handſpriken, Waßer- kufen und theils großen theils fleinen Feuerhaafen.
e) Daß die erforderlichen FSeuerinſtrumente von Zeit zu Zeit unterſuchet und. in gangbaren Stayde erbalren. werden. Dank ſey es der gütigen Vorſehung, daß die Feuersbrünſte nur zu den ſeltenern Unglücksfällen gehören.. Da aber dem ohner- ächtet feine Gemeinde davor geſichert iſt, ſondern. ſolche öfters ganz unvermuthet und wider alles Erwarten entſtehen, ſo erfordert es die Klugheit, daß alles, was zu deren Abwendung und Dämpfung dienlich ſeyn kann, in ſteter Bereitſchaft gehalten wer- de. Faſt alle Arten der Feuerlöſchungswerkzeuge ſind von der Beſchaffenheit, daß ſie durch die Länge der Zeit unbrauchbar werden. Umdieſes zu verhindern, müßen ſie jährlich zwey bis dreymahl von: der Policey unterſuche, und das daran Schad- hafte ſogleich wieder. in gehörigen Stand geſeßet- werden. Eine wachſame Grund- obrigfeit,» läßet- dieſe Unterſuchung von-Schulzen und Gerichten. alle drey Monathe vornehmen, und in den Königl. Preußiſchen Landen, wo ſich die Landesväterliche Fürſorge für gute-Ordnung, auch auf die kleineſte. Dinge erſtreckfet, muß ſolches ſogar von den Landrächen. der Creyſer alljährlich geſchehen.
f) Daß gleichfalls die Seuermauernzund Schornſteine in ſämmtlichen Zäuſern zu gewißen Zeiten unterſyc<et, und; das daran: ſchadhaft befundene unverzüglich wieder..in gehörigen Stand geſetzet werde, Die meiſte|Feuersgefahr,-welcher.die Einwohner auf den Dörfern ausgeſeßet ſind, rühret von. der ſchlechten Beſchaffenheit und von der unterlaßenen Reinigung ihrer Feuermauern und Schornſteine her. Dieſe Gefahr. wird noch allemahl-ſehr groß und. wichtig bleiben, ſo-lange nicht auf den Dörfern die maßive Feuermauern und Schornſteine allgemeiner geworden ſind. Wo gute Ordnung herrſchet; und den Ländesgeſeßen nachgelebet wird,. müßen Schul- ße und Gerichte, beſonders in den Wintermonachen, den Zuſtand der Feuermauern alle Monathe unterſuchen, und davon der Grundobrigkeit Bericht abſtatten, damit die darinn. nachläßig befundene gehörig beſtrafet und das Nöthige in.den Stand ge- ſeßet werden fönne.
4) Die ördentliche Unterhaltung der Gebäude, und. gehörige Verzäunung der Gärten und Koppeln,
Nichts macher einem Dorfe ein ſchlechteres Anſehen, als wenn die Gebäudein deinſel- ben mehr einer:Wäſterieh, als ordentlichen Wohnungen ähnlich, auch die Gärten und Koppeln nicht mit tüchtigen-Zäunen und Gehegen umgeben ſind. Ein ſichres-Mexk-
„mahl, daß die Ginwöhner Bettler,„und alle gute Ordnung aus ſolchem Orte:verbatnyet iſt. Die Bauergüter mögen eigenthümliche oder Zaß- oder mit Zeibeignen beſetzte „Gürer ſeyn, ſs) iſt) und-bleibet. es. doch allemahl eine, einem jeden-Beſiber derſelben ob- vliegende Pflicht und Schuldigfeitz- daß ev.die.dazu gehdrigen/!Gebäude in Dach und Fach erhalte. Ginefn-ordentlichen: Wirthe, der alle: Jahre eine beßernde Hand-aän ſeine Ge- baude leger, iſt.dieſes eine-Kleinigfeit, welche ihm niemahl beſchwerlich: fallen, vielwen- ger denſelben unterdrüFen-und4mnahrloſen Stand ſeben fänn.. Die Laßen und Zeib- eigenen pflegen dieſe'Laſt, unter.dem. Vorwande, daß ſie: nicht: Eigenthümer der ihnen anvertraueten Bayerhöfe: wäret„ gerne.den Gutsherren aufbürden zu; wollen. Allein, Decor. For, T, Theil. K es


