Von den allgemeinen Begriffen, vie ein Richter 16,„1
b) Ein ſvlc<es Verfaumen der Schule fang durch nichts als wirkliche Krankheit ent ſchuldiget werden, welches die Eltern vem Schulhalter melden laſſen müſſen.
ce) Für jedesmahliges Ausbleiben eines Kindes erlegen die Eltern zur Sculcaſſe, welche theits zur Anſchaffung der nöthigen Bächer für die armen und Eltertoſen, und theils zur Evgötlichfeit für die fleißigen Schulkinder angewandt wird, nachdem als das Dorfguyt oder reich iſt, 1 bis 2 Gr., und werden auch überdem, wenn es die erſten 3 oder 4mahl nicht fruchten will, am Leibe geſtrafet, und zwar, wenn das ausgebliebene Kind ein Sohn iſt, der Väter, iſt es aber eine Tochter, die Mutter.
d) Kinder, die noch nicht 14 Jahr alt ſind, als in welchem Alter ſie gemeiniglich ein- geſegnet, und zum heiligen Abendmahl angenommen zu werden pflegen, müſſen zu feinen Zeiten und unter keinerley Vorwand aus deer Schule bleiben. WVom x2ten bis 14ten Jahre fangen ſich erſt die Begriffe am meiſten aufzuklären an, und.ſie haben daher von dem fleißigen Schulgehen den meiſten Nußen zu erwarten. Aller Vorwand unvernünftiger Eltern, als wenn ſie ihre Kinder in dieſen Jahren ſchon felber in der Wirthſchaft gebrauchten, iſt aus doppelten Grunde unſtatthaft. Wenn dasjenige, was 6. 88. ad No. 1, bemerfet worden, gehörig beobachtet, und für ei- ne jede Viehart ein eigener Hirte beſtzliet wird, ſo haben ſie hierzu keine Kinder n9- thig. Zu ſchweren das Verhältniß ihrer Kräfte überſteigenden Arbeiten aber derglei- <hen zarte Kinder anzuhalten, iſt unerlaubt, und. müß billig von der Obrigkeit nicht zugelaſſen werden. Sie werden dadurch in ihrem Wachsthum verhindert, und zu künftigen tüchtigen Arbeiten unfähig gemacht. Cin Pferd oder Ochſe ver- dirbet, wenn er zu zeitig angeſpannet wird. Die thieriſche Maſchine aber iſt bey den Menſchen und unvernünftigen Thieren von einerley: Beſchaffenheit.
Außer den Pflichten, die den Obrigfeiten hierunter als Chriſten und: Kirc<henpä- tronen obliegen, iſt die gute Erziehung der Bauerkinder auch in Abſicht der weltlichen Vortheile fehr nüßlich. Dummheit und Grobheit ſind die natürliche Eigenſchaften des Bauergeſchlechts. Woemun dieſe nicht durch die Erziehung und einen vernünftigen<hriſt- lichen Schulunterricht ein wenig gemäßiget werden, ſo iſt nicht allein das Amt eines Grundherrn, welcher ein Dorf von dergleichen in ihrer natürlichen Grobheit und Dummheit aufgewachſenen Bauern regieren und in Ordnung halten ſoll, ein ſehr be- ſchwerliches Amr, ſondern ein in ſeiner Jugend aufgeklärter Bauer weiß ſi< auch in ſeiner Nahrung und Wirthſchaften beſſer zu behelfen, als ein in ſeiner groben Unwiſ- fenheit gebliebener. Man giebet ſonſt in allen Schulen, auch auſſer dem Chriſten- thum, von andern nüßlichen Wiſſenſchaften Unterricht.- Ein großer Fehler iſt es, daß folches nicht auch in den Landſchulen eingeführet.worden, und mau ſich nicht inſonder- heit den Bauerkindern von dem Landbau, als ihrer*fünftigen Handtlierung, richtige und vollſtändige Begriffe beyzubringen, bemüher hat. Es könnte ein ſolcher Unterricht die Stelle der in höhern Schulen gewohnlichen philoſophiſchen Stunden vertreten, und was vor einen ungemeinen Vortheil würde der ganze Land- und Ackerbau davon ziehen, Die neuen vernünftigen Einricht:ingen, denen anjeze von dem gemeinen Matin ſs ſchr widerſtanden wird, wurden alsdenn, wenn die Ackerleute nicht bloß die Handgriffe, ſon- dern auch die wahren Gründe des Ackerbaues,«von Jugend auf einzuſehen EE
Datten,,


