Teil eines Werkes 
Erster Band (1775)
Entstehung
Seite
68
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Erſtes Hauptſtü>,

werden, Von 4000 Stück Weiden, welche auf einem nur mäßigen Revier aii den

Straßen und Wegen ſehv leicht zu erzeugen wären, können jährlich 1000 Stück geksp-

fet und zur Feuerung genußet werden. Eine jede Weide gieber wenigſtens 6 Reiß Bunde, welches von 1000 Stücken 100 Schock beträget. Daß dadurch vieles, ſonſt mit ſchweren Koſten zu erkfaufendes und weit heranzufahrendes Hölz erſparet werden kön- ne, ſällt von ſelbſt in die Augen. Da aber, wo Ueberfluß an Holz iſt, mögen die Straßen und Wege ganz wohl mit allerhand Arten von Obſtbäumen eingefaßer werden. Jedoch muß, wenn die darauf wachſenden Frächte nicht ein Raub der Reiſenden wer- den ſollen, dazu ein beſondrer Wärter gehalten werden, wenn es auch nur bloß, um die Beſchädigung der Stämme zu verhüten, wäre, Kirſchbäume an die Straßen zu ſeßen, iſt eine Thorheit. Die Erfahrung!ehret, daß ſelbige, ſo bald ſie Früchte zu tragen an- fangen; von'alten und jungen vorbeygehenden beſtiegen, die Zweige abgebrochen, und dadurch in kurzer Zeit die Stämme gänzlich zu Grunde gerichtet werden. Nur ſolche Obſtarten gehören an die Straßen und Wege, deren Früchte durch Schürteln abfal- len. Denn da die Näſchereyen bey dergleichen entfernten Bäumen unmöglich ſo genau verhütet werden können, ſo werden doch bey dieſen wenigſtens die Stämme unbeſchä- digt erhalten. Alle, bey Anlegung der Alleen angewandte Mühe, iſt vergebens, wenn nicht die Bäume durch"Graben oder auf andere Art verheget, und dadur< gegen die Beſchädigung des Viehes ſicher geſtellet, auch die ausgegangene jährlich wieder nach- geſeßet werden.

4) Die Setzung und Erhaltung richtiger Wegeweiſer, welches ſchon vorhin in Pro-

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vinzien und Staaten, wo Ordnung herrſchet, durch die allgemeine Landpolicey angeord- net iſt. Was für eine angenehme und bequeme Sache ſolches ſür fremde Reiſende iſt, lehvet die tägliche Erfahrung.

5) Die Verbegung der nöthigen Triften« Die Lage der Hütungepläße iſt öfters von ſolcher Beſchaffenheit, daß ſolche mit dem Vieh, ohne durch die beſäete Felder zu trei- ben, nicht erreichet werden können. Es muß daher zu folchem Ende eine Trift gelaßen werden. Damit das Vieh unter dem Treiben nicht abweiche, und dem Getreide Scha- den<hue, ſo.iſt nöthig, daß ſolche auf beyden Seiten durch Zäune oder Graben, wel- ches leztere das bequemſte und beſtändigſte iſt, verheget werden. Alle, die an dex Hit- tung Theil nehmen, müßen hiezu das Jhrige beytragen.|

6) Die Verfertigung und Räumung der gemeinſchaftlichen Feld- und Wieſengraben, Die meiſten Wieſen, und auch viele an ſich naſſe und niedrig liegende AFerfelder, erfor- derm es, daß die übrige Feuchtigfeiten, die ſowohl dem Getreide als dem Graſe ſehr nachtheilig ſind, abgeleitet werden. Da nun dieſes nicht anders, als dur< bequeme und tüchtige Graben, geſchehen kann, ſo iſt es auch eine natürliche Folge, daß ſolche von der ganzem Theil daran nehmenden Acfergemeinde verfertiget, und, wenn ſie ſchon vor- hin verfertiget ſind, jährlich aufgeraumet, und. im Stande erhalten werden müſſen. Es verſtehet< aber von ſelbſt, daß hierunter die nur bloß für eines oder des andern Beſikers Acferſtücke nöthigen Graben nicht begriffen ſind, welche ein jeder, in ſo fer- ue ihm nicht von der ganzen Gemeinde die Vorſluch verſchaffet werden muß, auf ſeine .eigene Koſten anzufertigen und zu erhalten hat.;

7) Die