Teil eines Werkes 
Erster Band (1775)
Entstehung
Seite
62
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62 Erſtes Hauptſtück,

derſelben zu einer Zeit, wo die Wirthſchaftsgeſchäfte ſich am meiſten gehäufet haben, iſt für einen jeden Landwirth, er mag Cigenthümer oder Pächter-ſeyn, eine eben ſo nußbare als angenehme und reißende Sache, wodurch ſich mancher, ob er gleich die Unbilligfeit davon einſiehet, verführen läßet. Allein, die Sache iſt, an und vor ſich betrachtet, allemahl ungerecht, und daber ſo: wenig dem Eigenthumsberrn, als einem Pädter, bey entſtandener Rlage zu verſtatten, 3

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Ausnahme, wo das Aufſchwellen der Dienſte, den Bauern eher nünlich

als ſchädlich iſt.

Inzwiſchen iſt keine Regel ohne Ausnahme, und dieſe findet auch hier in gewißen Fällen ſtatt. Noch immer iſt die Aufſchwellung der Dienſte den Unterthanen läſtig und verderblich. Unter gewißen Umſtänden, deren es in einer Landwirthſchaft von mancher- ley Art giebetkana ſolches denſelben mehr nüßlich als ſchädlich ſeyn.

Das Pflügen nach Morgenzahl, iſt dem Bauer an den meiſten Orten die leichte- ſte und'bequemſte Hofearbeit. Denn dieſes darf er nicht bloß mit den Pferden verrichten, die ihm bey ſteter Anſpannung in Anſehung des Futters ſehr Foſtbar fallen, ſondern er kann ſich dazu der Ochſen bedienen, und nicht ſelten entlediget er ſich dadurch in einem einzigen Tage, des auf eine ganze Woche ſchuldigen Dienſtes. Die ſchwereſten Dienſte der Bayern hingegen, ſind die Reiſen, beſonders wenn ſie ſolche auf eine gewiße Weite verrichten, und ein oder mehrere Nächte ausbleiben müßen. Die Entkräftung der Pfer- de, der Zuſaß an Futter für dieſelben, Stall- und Trinkgeld für die Knechte, und daß ſelbigen ihre Kober mit allerley Eßwaaren geſpi>et werde müßen, ſind Umſtände, welche einem Bauer ungemein läſtig fallen, und ihm dieſe Art von Dienſten ſchr beſchwerlich machen. Wollte nun der Dienſtherr die Unterthanen, durch einen etwa mit ſeinem Ge- freide veranſtallteten anderweitigen Umſchlag, von dieſen Reiſen und Getreidefuhren über- heben, und ſich die dadurch erſparte Dienſte bis zur Aerarbeit aufheben, um ſolche durch Pflügen ſuecellive nachhohlen zu laßen, ſo wäre ſolches ein Fall, wo die Bauern in ihren Dienſten eher erleichtert als beſchweret würden,

Kine über dergleichen und andere ähnliche Verfahren angeſtellte Rlage, würde bey einem Richter, aus vorhin angeföhrten Urſachen, allerdings fein Gehör finden können, ſondern vielmehr ſchlechterdings von der Zand gewieſen zu werden, verdienen.

9. 84 von dem verſchiedenen Zuſtande und Veſchaffenheit der Unterthanen und Dorfsbewohner, und ihren verſchiedenen Pflichten, wird ein kurzer allgemeiner Begriff gegeben. Bey der Materie von den Unterthanen, fällt im übrigen eine Menge von Wahr- heiten vor, deren gründliche Kenatniß ugd Einſicht einem Richter allerdings nothwendig iſt. Die Einwohner der Landgüter, ſind entweder ganz freye Leute(Jugenui) oder Laßen,(Liberri) oder zum Gute gehörige und eingebohrne Unterchanen(Glebz adleripri) oder Leibeigen,(Homines proprii), Eine jede von dieſen verſchiedenen Arten der Dorfseinwohner, iſt der Grundobrig- Feit zu gewißen Pflichten verbunden, die nach der Verſchiedenheit ihres Standes auch au und vor ſich ſehr verſchieden ſind. M ie