58 Erſtes Hauptſtück,
, 6,.- 78: Fortſezung des vorigen, und daß aus dieſer Urſache die Zeitpächter für Landgüter, wobey viele dienſtbare Bauern vorhanden, beſonders verderblich und gefährlich ſind.
Mit Recht mag man behaupten, daß die Zeitpachten, unter vielen andern dabey vorkommenden Urſachen, hauptſächlich wegen des ſtrengen gegen die Dienſtleute damit verknüpften Verfahrens ſo höchſt ſchädlich und verderblich ſind. Ein Landgut von vielen dienſtbaren Bauern iſt gewiß ſo gut als verlohren, wenn es in die unglückſelige Umſtände unter Zeitpacht geſeßet zu werden geräth. Die in den andern Gutsrubriken von den Pächtern gemeiniglich angerichtete Verwüſtungen ſind weit eher wieder herzuſtellen. Verarmte und zu Grunde gerichtete Bauern aber in den vorigen blühenden Stand zu ſe- ßen, iſt ein Werk von unendlicher Dauer, Mühe und Koſten, Es ſind dieſes nicht bloße Dicenten oder Erdichtungen, ſondern Wahrheiten, die noch täglich durch eine trau- rige Erfahrung beſtätiget werden.
Der Dienſtzwang iſt mit den Dienſten ſelber natürlicher Weiſe dergeſtalt genau verbunden, daß demjenigen, dem dieſe überlaſſen werden, auch nothwendig jener zuge- ſtanden werden muß. Er fann alſo einem Pächter ebenfalls nicht entzogen werden. Es iſt aber unter dieſer Benennung ſo viel unbeſtimmtes, daß es, ihn nöher einzuſchränken und zu beſtimmen, eben ſo rathſam, als zur Erhaltung der Landgüter billig und nüßlich wäre.
Der Migsbrauch des Dienſtzwanges, als auch die Art und Weiſe, die dienſtbare Bauern mitten unter der ſchweren Laſt ihrer Dienſte durch ein gewiſſes billiges und ver- zünftiges Verſchonen zu erhalten, iſt ſo verſchieden, daß| ih die Sache unter einen ein- igen allgemeinen Begrif nicht wohl zuſammen faſſen läſſet. Die Anführung einiger Beyſpiele wird inzwiſchen das bisher geſagte in ein helles Licht ſeen, und zugleich zur nähern Beſtimmung und Einſchränkung des Dienſtzwanges Gelegenheit geben.
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Wird durch das Bepſpiel der von den Pächtern den Bauern bey ſchlimmen Wege gemeinig- lich zugemutheten weiten Getreidefuhren erläutert, und wie dieſem Misbrauch in den Pachtcontracten vorzubeugen ſep.
Ein ſehr merkliches Beyſpiel, wie die Unterthanen unter ihren Dienſtleiſtungen entweder erhalten, oder zu Grunde gerichtet werden können, iſt folgendes. | An vielen Orten ſind die Bauern das zum Verkauf übrig bleibende Getreide auf 8, 10, 12 und mehrere Meilen weit zu verfahren verpflichtet. Es werden ihnen dafür entweder von ihren gewöhnlichen Hofedienſten gewiſſe Tage abgerechnet, oder ſie müſſen dergleichen Getreidefuhren wohl gar auſſer dem Dienſt verrichten, wie es die an einem jeden Ort eingeführte Dienſtordnung mit ſich bringet. Die Erfahrung lehret, und es iſt auch bey der zurückbleibenden Zufuhr ganz natürlich, daß in den Städten bey ſchlimmen uns tiefen Wegen, dergleichen gerreiniglich im Herbſt und Frühjahr einzufatlen pflegen, das Getreide in ſeinem Preiſe um einige Greſchen ſteiget. Alle vernünftige Wirthe, de- nen an der Erhaltung ihres Geſpanns oder Bauern gelegen iſt, bleiben alsdenn zu Hau-
ſe, und eben dieſes wird die Urſache des zu dergleichen Zeiten erhöheten MIER CE Zin


