56 Erſtes Hauptſtück.
Grundherren, welche ſich mehr mit ſteter Züchtigung ihrer Unterthanen, als mit einer billigen Fürſorge für deren Wohlſtand, beſchäftigen, verkennen nicht allein ihre ih- nen obliegende Pflichten ,- ſondern auch ihren eigenen damit verfnüpften Nußen, ohner- achtet der Eigennuß die vornehmſte Triebfeder eines ſolchen Verfahrens iſt. Die meiſten haben ihr Augenmerk nur bloß auf viele Dienſte und Abgaben, ohne in Erwägung zu zie- hen, ob ſelbige auch mit den Umſtänden der Nahrung, wovon ſie geleiſtet werden ſollen, in einem richtigen Verhältniß ſtehen. Daß Kraft und Laſt überſtimmen müße, iſt ein befannter mechaniſcher Grundſaß, und dieſer findet auch in dem Mechanismus der Land- wirthſchaft, beſonders in dem gegenwärtigen Fall, ſeine völlige Anwehre. Ein Bauer, der eine armſelige Nahrung hat, und dennoch dabey viel dienen und geben ſoll, muß ent- weder beſtändig von der Herrſchaft mit Futter, Brodkorn, auch wohl baaren Gelde unter- ſtüßer werden, oder er gehet in kurzer Zeit zu Grunde, das Vieh-verhungert, der Aer wird vernachläßiget, der Dienſt ſchlecht oder gar nicht verrichtet, und zuleßt läuft er, be- ſonders wenn Armurh und tägliche Züchtigungen, die in dergleichen Fällen ſelten auszu- bleiben pflegen ,, ſich mit. einander zu paaren anfangen, mit Weib und Kindern davon. Ein Bauer hingegen, dem eine reichliche Nahrung anvertrauet iſt, und dabey nur mäßige Dienſte und Abgaben auferleget ſind, hrauchet bey ordentlicher Wirthſchaft ſeinem Herrn niemahl beſchwerlich zu fallen, ſeine Dienſte iſt er beſtändig und tüchtig zu verrichten, im Stande, und bei Zurückgebung des Hofes, kann die Obrigkeit, wegen Ergänzung der em- pfangenein Hofwehre, ohne Sorgen ſeyn. An Entlaufen und Entweichungen, iſt gar nicht zu gedenken. Wo reichliche Nahrung und Ausfommen iſt, da bleibet ein jeder ger- ne, und Flbſt Fremde finden ſich daſelbſt willig ein. Bey welchen von beiden Arten ein Eigenthümer mehreren Nußen oder Schaden habe, wird wohl nicht ſchwer zu entſchei- den ſeyn, A Nn Zey Würdigung der Güten,/„wo der Zuſtand der Bäpern und ihre Ableiſtun- gen eine beſondre Aufmerkſamkeit verdienet, iſt dieſe Verſchiedenheit der angeſeßenen Einwohner in genaue Ueberlegung zu ziehen, und nicht ſowohl auf ihre Wevge, als vielmehr auf ihren Wohlſtand, RüFſicht zu nehmen. Zwanzig arme und ſchlecht ver- ſorgte Bauern in 5. können den Zwanzig wohlhabenden in 3. ob ſie gleich in Dienſten und Abgaben einander gleich ſind, dennoch bey einer Schäßung nicht gleich geſeßet werden. Wären jeyejährlich zu 25 bis 30 Rthlr. in Anſchlag zu bringen, ſo können dieſe nicht hö- her als zu 12 bis x5 Rhlr. gerechnet werden,
S..:- 56,
Zur Erhaltung eines Bauern, wird auch ein vernünftiger und.vorſichtiger Gebrauch ſeiner Dienſte erfordert.
Zur Erhaltung eines dienſtbaren Bauern, Uſt nicht ſeine bloße Nahrung, wenn fie gleich an fich gut und zulänglich iſt, hinreichend, ſondern es ſind auch M Anſehung ſeiner Dienſte gewiße Behutſamfeiten und ein vorſichtiger Gebrauch)„derſiben nöthig, ohne welchen auch der wohlhabendſte Dienſtmann zu Grunde gehen kann.
Die Abſicht iſt nicht, daß den Bauern ein Theil ihres Dienſtes erlaßen, oder in Anſehung ihrer tüchtigen Verrichtung eine ſchädliche Nachſicht gebrauchet werden ſolle.
Nein! Die Dienſte, die der Bayer einmahl zu thun ſchuldig iſt, zumahl wenn ſie mus ind,


