Teil eines Werkes 
Erster Band (1775)
Entstehung
Seite
55
Einzelbild herunterladen

Von den allgemeinen Begriffen, die ein Richter ce. SS

Der Bauer. aber /muß-auch auf der andern Seite bey Brod gelaßen, das iſt, in ſolchen Nahrungsſtand geſeßet und erhalten werden, daß er ſich und die Seinigen gehörig davon ernähren nn, ſo, daß es ihm nicht gleichviel iſt, ob er ſeine in Beſiß habende Nahrung verlieret oder nicht. So lange dieſes iſt, werden. ihn gerechte Züchtigungen niemahl vertreiben. Sie werden vielmehr alsdenn ihre gehörige Wirfung thun, und die Furcht,eine-hinlängliche, oder wohl gar reichliche Nahrung zu verlieren, wird den Ei- genthümer oder Gursbeſißer aller Muhe uud Verdrießlichfeiten, ſo mit den öftern Be- ſtrafungen verknüpfet ſind, von ſelbſt überheben,

Wo aber der Bauer in der äußerſten Armuth lebet, und dennoch dabey ſich täglich den ſchärfjten Züchtigungen ausgeſeßt ſiehet, da iſt es eine ganz natürliche Folge, daß er eines ſolchen mühſeeligen Lebens endlich überdrüßig wird, und durch heimliche Cntwei- <ung ſich nebſt Weib und Kindern einen andern Aufenthalt und erträglichere Lebensum- ſtände zu verſchaffen ſuchet. Hiedurch werden ſehr öfters. die Güter von Unterthanen, und das Land von Menſchen entblößet.

8. 75- Von der unrichtigen Denkungsart der meiſten Grundobrigkeiten, gegen ihre Unterthanen, und daß die TTahrungen der dienſtbaren Bauern, mit den ihnen auferlegten Dienſten, in einen richtigen Verhältniß ſtehen müßen.

Von den Eigenthümern ſelber, iſt es ein ſehr unverantwortliches Verfahren, wenn ſie durch ein dergleichen widerſinniges Betragen, ſich des größeſten Schaßes bey ihren Landgütern, nehmlich der Menge eingebohrner Einwohner und Unterthanen, berau- ben. Sie verurſachen ſich dadurch einen Schaden, den ſie und ihre ſpäteſte Nachkommen zu erſeßen und wieder gut zu machen, nicht im Stande ſind. Viele der jebigen Gutsher- ren mögten, bey der heutigen vernünftigern Denfungsart, gerne die von ihrem despoti- ſchen Verfahren vertriebenen Untertchanen, wieder zurück haben. Allein, ihr Wunſch iſt vergebens. Die ehedem von unbarmherzigern Eigenthümern bewirthſchaftete Landgüter, empfinden den ihnen dadurch zugefügten Schaden, noch bis auf dieſe Stunde, und es iſt ihnen eine Wunde beygebxacht, die ſchwerlich jemahl geheilet werden wird.

Der Grand vomwdieſem allen beſtehet darinn, daß die meiſten Obrigfeiten das rich- tige Verhältniß zwiſchen ihnen und ihren Unterthanen verkennen, und die Pflichten, die ſie ſich einander ſchuldig ſind, außer Augen ſeßen. Der größejte Theil der Landwirthe ſteher in den Gedanfen, als wenn die ihnen anvertraute Unterchanen, nur bloß ihrenthal- ben, zu ihren Dienſten, und um ſolche nach ihrer Willführ quälen und martern zu kön- nen, vorhanden waren. Es iſt wahr, daß Unterthanen ihren Grundobrigfeiten Gehor- ſam und Dienſte um ſo mehr ſchuldig ſind, als dieſe ſonſt nicht beſtehen, noch ihre- ter gehörig nuten könnten. Allein, daß auch die Obrigfeiten für ihre Unterthanen in allen Stücken zu ſorgen, ihre Laſten nach aller Möglichfeir zu erleichtern, ihre Nahrun- gen zu verbeßern, und ſich überhaupt nicht als bloße Zuchtmeiſter, ſondern vielmehr als treue und. liebreiche Wäter gegen ſie zu betragen ſchuldig, dieſes wird von den meiſten Bauerbeherrſchern vergeßen. Nach meiner, von einer ächten Staats- und. Sittenlehre hHabenden Einſichten, würde ich der Meynung, daß vielmehr die Obrigfeiten der Unter- thanen wegen verordnet wären, beyzupfichten weit geneigter ſeyn. Wenigſtens müßen ſich beyderſeitige Pflichten das Gleichgewicht halten.

Grund-