Von den allgemeinen BegriFen, die ein Richter!c. 45
dörfern häufige Beyſpiele antrift, viele hundert Scheffel beträget, iſt das'fett zu machen- ve Vieh wohl 3 und 4 mal ſo hoch zu rehnen. Nach dem geringſten Saß muß aus der Maſtung wenigſtens ſo viel heraus kommen, daß dadurch die zu dieſen; Geſchäfte nöthige Koſten, an Holz, Ausbeſſerung der Geräthe, auc< Brau- und Brennerlohn, beſtritten werden können. In wichtigen Brauereyen aber wird die Viehmäaſtung noch allemahl ei- nen berrächtlichen Ueberſchuß liefern.
Endlich iſt es nicht allein eine große Bequemlichfeit, ſondern auch ein wahrer Vortheil, daß ein mit der Brau- und Branntweingerechtigfeit beliehener Gutsbeſißer um die Verloſunz ſeines Getreides, welches inſonderheit bey wohlſeilen Zeiten öfters vieien Schwierigkeiten unterworfen zu ſeyn pfleget, beſorget ſeyn darf. Cine große Bequem- lichfeit iſt es,' daß dadurch viele Fuhren, die ſonſt zur Verſchikung des Getreides nöchig wären, erſparet werden können, und daher an ſolchen Orten in dieſer Abſicht wirklich we- niger Geſpann gehalten werden darf, Ein wahrer. Vortheil aber iſt es, daß man bey dieſen Umſtänden einen großen Theil ſeines gewonnenen Getreides, gleichſam von der Tonne weg, für den höchſten Preis verſilbern und on den Mann bringen kann.
D.;: 025
t7ach welchen Grundſätzen ein Richter den Ertrag der Brau- und Schenkgerechtigfeit bey Würdigung der Landgüter zu ſchätzen habe.
Der Ertrag des Brau- und Branntweinurbars muß theils nach der Größe des Dorfs und Vielheit der Einwohner, welche das herrſchaftliche Bier und Branntwein zu nehmen verbunden ſind, theils aber auch nach der Lage des Orts, beurtheilet* werden.
Daß 1005 Menſchen mehr Bier und Branntwein, als x00 Menſchen, conſumiren, braucht wohl feines Beweiſes. Es iſt daher eine natürliche Folge, daß dieſe Gerechtig- keit auf großen Dörfern und bey vielen Einwohnern weit mehr, als an kleinen Orten, ein- bringen müſſe. Inzwiſchen ſtehet nicht zu leugnen, daß der Wohlſtand der Einwohner zu der Conſumtion dieſes Getränks ein vieles beytrage. Ein wohlhabender und in guter Nahrung ſtehender Bauer trinfet eher und öfter eine Kanne Bier, als ein andrer, der ſich aus Armuth faum das Leben retten kann. Es iſt dieſes mit eine Urſache, warum der Brauurbar in den ſchleſiſchen G-bürgsdörfern- vorzüglich einträglich- iſt.
Auch träger die Lage des Orts zum mehrern oder wenigern Ertrage dieſer Wirth- ſchaftsrubrik ſehr viel bey. Ein an einer großen Landſtraße belegenes Landgut hat hiev- unter einen großen Vorzug. Die durchziehende Fuhrleute und andre viele Reiſende, wel- <he gemeiniglich des Sommers mit einer durſtigen Kehle, und des Winters mit einem er- fälteten Ziagen, anfommen, vermehren die Conſumtion des Bieres und Branntweins gar ſehr. Will aber ein Gutsherr ſich dieſe vortheilhafte Lage recht zu Nuße machen, ſo muß er dafür Sorge tragen, daß die von ihm zu verlegende Wirthshäuſer, Krüge oder Kretſchmäne nicht allein bequem gebauet und eingerichtet, ſondern auch mit guten und freundlichen Wirthen und Wirthinnen beſeßet werden. Bequemlichfeit und eine zute Aufnahme locket die Reiſenden gar ſehr herbey.
Das in dieſem und dem nächſt vorſtehenden 6. angeführte kann einem Richter bey Verfertigung der Götertaxen, Verpachtungen und Berechnungen des Genieß? brauc<hes zur-Anleitung-dienen,
TF 3 6. 63:


