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Verjährung dazu legitimiren kann. Die Sache iſt vor einigen Jahren durch eine Com- mißion unterſuchet worden, und es ſind derer, die in dieſem Rechte beſtätiget worden, nur ſehr wenige. Die meiſten Dorfſchaften müſſen ihr benöthigtes Bier und Branntwein aus den benachbarten Städten nehmen. Wer dawider handelt, iſt einer Fisfaliſchen Strafe und Ahndung ausgeſeßet.
Inzwiſchen ſind auch an denen Orten, welche dieſes Rechts ermangeln, die ade- lichen Gutsbeſißer dennoch, das für ſich und zur Erhaltung ihrer Wirthſchaft erforderti- <e Bier und Branntwein, ſelber brauen und brennen zu laßen, wohl befugt. Die Be- fugniß kommt, bey Verpachtung der Güter, dem Pachter ebenfalls zu.
- Auch pfleger den Landpredigern und Müllern, ſich ihren Haustrunkſelber zu brauen, erlaubet zu ſeyn.;
Die Krüger, Kretſchmar und Gaſtwirthe, die das zu verſchenkende Bier aus den Städten nehmen müſſen, ſind dennoch der Herrſchaft des Orts einen gewißen Schenfzins, welcher gemeiniglich in 2 Gr. für jede Tonne zu beſtehen pfleget, zu entrichten verbunden.
Dieſe hiſtoriſche YTachricht, von dem verſchiederen Zuſtande der Brau- und Branntweinsgerechtigkeit auf dem Lande, Fann in den Gerichten bey vorfalienden Sällen. zum Grunde geleget, und als eine Anleitung zur nähern Unterſuchung ange- ſehen werden,
O-5..01, Von der beſondern TTunbarkeit der Braugerechtigkeit,
Die Brau- und Branntweingerechtigfeit auf dem Lande, bringet den Eigenthü- mern, die ſolche zu exerciren und ihre Krüge damit zu verlegen berechtiget ſind, aus ver- ſchiedenen Gründen einen anſehnlichen Nuten.
Einmahl iſt es ſchon ein ganz merklicher Vortheil, der durch das Brauen und Brennen ſelber herausfommt. Eine Tonne Bier, wird zu wohlfeilen und mittelmäßigen Jahren noch einmahl'ſo hoch verſchenfet, als der Preis der dazu erforderlichen Zuthaten beträget. Und bey dem Branntwein iſt der Nuten noch mehr in die Augen fallend. In den wohlfeilſten Jahren, wo der Scheffel Roggen nur 16 Gr. gilt, wird doch das Quart Branntwein in dem allerniedrigſten Preiſe nicht unter 3 bis 4 Gr. verkaufet. Den in die- fem Geſchäfte erfahrnen aber, iſt bekannt, daß, wenn bey dem Einmeſchen und Brennen richtig verfahren, und die gehörige Sorgfalt beobachtet wird, von einem Berlinſchen Scheffel Roggen, 2 Meßen Gerſtenmalz und 1 Mete Hafer, 16 bis 18 Quart des beſten Branntweins gewonnen werden können. Ä;
Auſſer dieſem aus dem Verſchanf des Bieres und Branntweins ſelber entſprin? genden offenbaren Nußen iſt die damit verknüpfte Futterung und Maſtung des Viehes ebenfalls eine Sache, die den Ertrag eines Landgutes öfters gar ſehr vermehren hilft, und daher alle Aufmerkſamkeit verdienet. Bey einem Brau- und Branntweinurbar, der gur etwas von Wichtigkeit iſt, können mit den Trebern und der Schlempe, wie man es nach der hieſigen Landesſprache zu nennen pfleger, gar füglich 6 bis 8 Schweine oder 3 bis 4 Ichſen von Zeit zu Zeit fett gemachet, und die erſteren alle 6 Wochen, die andern aber alle 3 Monate, mit friſchen abgewechſelt werden. Ja, an den Orten, wo das Getreide, ſo jährlich verbrauet und verbrannt wird, wovon man in den großen ſchleſiſchen"Wefen
örfern


