Von den allgemeinen Begriffen die ein Richter ec. 41
Mi: 4 576 In wie weit Wind-/ und Waßermühlen gegen einander verwechſelt werden können.
Es giebet befanntermaßen zweierley Arten von Mühlen, nehmlich Wind- und Waßermöhlen. Der Roßmühlen, da ſolche ſehr ſelten angetroffen, und nur gemeinig- lich im Nothfall angeleget zu werden pflegen, iſt hier zu gedenfen nicht nöthig. Eine Waßermühle, welche genuzſames Waßer hat, kann beſtändig fortmahlen. Eine Windmühle aber muß, wegen Mangel des Windes, öſters ganze Tage, ja wohl ganze Wochen und noch länger, ruhen. Es iſt daher ganz natürlich, daß gemeiner Weiſe eine Waßermühle weit nugbarer als eine' Windmühle f/y. Jnzwiſchen giebet es auch Wäſ- ferimühlen, denen das Waſſer bey der geringſten Dürre fehlet, und welche daher den Windmühlen in der Nutur3 eher nachzuſeßen, als vorzuziehen ſind. Nicht ſelten ereignen ſich Umſtände, wo es einem Gutsbeſißer zufräglich iſt, ſei- ne bisher gehabte Mühle in eine andre Ark zu verwandeln, und entweder anſtatt einer Windmühle eine Waſſermühle, oder anſtatt der Waſſermühle eine Windmühle, zu er- bauen. An einer ſolchen Veränderung har nicht jederzeit der bloße Eigennuß, welchem auf Koſten des Dritten niemahl etwas nachzugeben iſt, ſeinen Antheil, ſondern die Wirth- ſchaftsverfaßung ſelber, macht ſolche öfters nothwendig.* Ein Eigenthümer findet viel- leicht, daß durch die bisher beſeßene Waßermühle, ſeinen Wieſen und Hütungspläßen ein empfindlicher Schade geſchiehet, und aus dieſem Grunde faßet er den vernünftigen Entſchluß die Waßermühle eingehen zu laßen, und ſtatt deßen eine Windmühle zu erbauen, a Daß die Müblenberechtigte YTachbaren dergleichen Veränderungen nur alsdenn
zu widerſprechen eine Befugniß haben, wenn eine wenig nutzbarere WMüblenart, mit “ einey mehr nutzbarern verwechſelt werden will, ergiebetr ſich aus demjenigen, was vor-
hin geſaget worden, von ſelbſt. Da nun eine Windmühle, aus vorbemerkten Urſachen; * ordentlicher Weiſe den Nachbaren weniger nachtheilig, als eine Waſſermühle iſt, jo ſollte man faum glauben, daß dergleichen Fälle Anlaß zu Weitläuftigkeiten geben könnten. Juzwiſchen habe ich bey einem meiner Nachbaren über eben dieſen Vorfall einen Proceß, “ der länger als 10 Jahr gedauert, erſebet. Mir dev<t, daß, wenn der Richter die von * uns angeführte Säße vor Augen gehabt hätte, die Entſcheidung dieſer Sache ohnmöglich ſo viele Zeit erfordern können. Der Proceß wurde aber auch, im muß es-geſtehen, zu einer ſolchen Zeit geführet, wo den Rechtsſtreitigfeiten noch fein beſtimmtes Ziel geſeßet war, ſondern ſelbige durch die Gewinnſucht eigennüßiger Sachwalter ins Unendliche ge- trieben, und gleichſam verewiget werden konnten,
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Fortſetzung des vorigen.
Zwar habe ich erwehnet, daß“ es auch Waßermühlen gebe, welche wegen des mangelnden Waßers öfcer3 weniger nußbar, als eine Windmühle, wären. Allein, der Fall iſt nur ſelten, und auf eine ſo genaue Arithmetiſche Ausrechnung des mehrern oder » wenigern Nutens, kann bey einer Veränderung, die nicht aus bloßen Cigennuß, ſondern nach wahren und foliden„wirthſchaftlichhen Grundſägen unternommen wird, wohl nicht
Oecon. For. 1. Theil. F M; geſehen


