Teil eines Werkes 
Erster Band (1775)
Entstehung
Seite
38
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Erſtes Hauptſtück.

Daß nicht ohne Unterſcheid. alle x fe Fiſche heraus zu nehmen, und wie zu ſolchem Ende die Fiſchernetze einzurichten ſind. DELGENE

Die Fiſche haben, eben ſo wie andere Thiere, eine-gewiße Zeit zum Wachschum und Erlangung ihrer Vollſtändigfeit nöchig. Dieſe Zeit iſt nach der Verſchiedenheit der Gattungen ebenfalls verſchieden. Jnzwiſchen bleibet es allemahl eine unleugbare wirth- ſchaftliche Wahrheit, daß große und ausgewachſene Fiſche, ſowohlim eigenen Verbrauch, als auch zum Verkauf, weit nußbarer ſind, indem ein jeder Fiſch alle Jahre am Werthe zunimmt,

Wenn aber bey dem Fiſchen alles durc< einander, es mag groß oder klein ſeyn, herausgenommen wird; ſo iſt ganz natürlich, daß nur ſehr wenige zu ihrer gehörigen Voll- ſtändigkeit fFommen können, und ſolches daher den Zuſtand der Fiſcherey gar ſehr ſchmälere,. Ein Keſcher ſolches zur Unzeit herausgenommenen Fiſchſaamens könnte in der Folge, wenn man ihnen die gehörige Zeit zum Wachſen gelaßen hätte, 40 und mehrere Keſcher der beſten und ſchönſten Fiſche gebracht haben. Was aber hieraus vor ein wichtiger Scha- den entſtehe, fällt einem jeden von ſelbſt in die Augen.:

Pächter, Mitfiſcher und Genießbraucher ſind diejenigen, welche auch zu dieſem Migbrauch geneigt zu ſeyn pflegen. Was ſie einmahl imNeße haben, kommt gewiß nicht wieder ins Waſſer, und ſie darunter beſtändig zu beobachten iſt ohnmöglich. Zur Verhü- tung dieſes Mißbrauches ſind daher ſolche Maasregeln zu nehmen, welche den Fang der fleinen und untauglichen Fiſche gänzlich verhüten. Zu ſo!<em. Ende beſtimmet man eine gewiße Größe der Taſchen in den Fiſcherzeugen, damit die kleinen Fiſche zurü&bleiben, und nur allein die brauchbaren gefangen werden können. NN;

WH 52.2 Daß die Größe der Tretze mit'der Größe der zu befiſchenden Gewäßer in eineni richtigen Verhältniß ſtehen muſſe.

Eine Sache, wovon der Genießbrauch einem dritten. auf eine gewiße Zeit. zuge- ſtanden iſt, muß mäßig und. dergeſtallt, daß ſie immer nußbar bleibe, genußet werden. Da ein kleines Waſſer durch große Neße ſehr bald ausgeleeret und von Fiſchen entblößet werden fann, ſo iſt es eine ganz natürliche Folge, daß zwiſchen der Größe des zu. beſiſchen- den Waßers und der Größe des Fiſcherneßes ein richtiges Verhältniß ſeyn, und dieſes. mit jener übereinſtimmen müße.

' Eine allenfalls richterliche Beſtimmung der YTetze in Anſehung ibrer Größe muß ſich. daher ein jeder., der nicht das alieinige und vollkommene Eigenthum des zu befiſchenden Waſſers beſitzet, gefallen laßen.;

Daß aus eben dieſem Grunde auch alle diejenigen Arten von Fiſchgeräthen, woö- durch die FSjiſchereyen auf einmahl zu ſebr mitgenommen werden, keinem Pächter oder

andern Geynießbraucher verſtattet werden können, ſiehet ein jeder von ſelbſt ein. * hp. Y

.. ß. 5Z.. KE.+42 Von.der 7 ühlengerechtigkeit, und daß bei deren Ertheilung zuförderſt die. benachbarte Häuühlenberechtigte zu vernehmen.: Mühlen und Mühlengerechtigfeit ſind bei einem Landgut, ſowohl wegen der Be-

quemlichkeit, als auch der davon einfommenden Gefälle, ein ſehr.uysbarer Wirhſchafis- 7 theil.