Teil eines Werkes 
Erster Band (1775)
Entstehung
Seite
28
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5 11500 Erſtes"Sauptſtid:

noc< wohl überdem von weit entlegenen Orten herbey hohlen laßen muß, kann dieſer Um- ſtand bey ſeinem:Weinbau nicht anders, als'ſehr läſtig werden.'':

"> Die Weinſtöcke wollen auch, wenn ſie wohl gedeihen, und reiche Früchte tragen ſollen,'mie genugſamen Dünger, und zwar von der beſten Art, ich meyne den Schafdün- ger, verfehen ſeyn. Auf 6 Gruben rechnet man ein ſtarkes Fuder. In unſern Gegen- den, wo wir noch ſo viele nach mehrern Dünger ſchmachtende Aec>ker haben, mögte ſchon allein aus dieſem Grunde die Anlegung eines'Weinberges nicht rathſam ſeyn. Es iſt zwar. ſonſt in der Landwirthſchaft eine Hauptregel, daß man in derſelben auch nicht die ge- ringſte Kleinigkeit, von welcher einiger Nuten zu erwarten ſtehet, verwerfen oder vernach- käßigen müße, Denn da dieſelbe ein, ans vielen kleine Theilen beſtehendes Ganze iſt, fo iſt es. eine ganz natürliche Folge, daß, nach dem Verhältniß, als die Theile vermehret werden, auch das Gänze zunimmt. Allein, man muß an dieſem Baum keine ſolche Zweige nähren, welche dem ganzen Stamm den Saft rauben. Und ein ſolcher Zweig wäre der Weinbau auf einem Landgute, wo kein Ueberfluß an Dünger iſt, ſondern die Aecer felber noch Mangel daran leiden.;

: Die Lahnung eines eigenen Winzers und die Bezahlung der verſchiedenen Tage- köhner, ſewohl bey der Bearbeitung der Weinſtöcke, als auch in der Weinleſe, ſind eben- falls Dittge, die hiebei nicht außer icht gekaßen werden können.

07 Die in dieſem und dem vorigen 6. kürzlich venterkte Begriffe von den verſchie- denen bei dem Weinbau vorfallenden GeſHäften, werden einem Richter, wel&ewm der- ſelbe entweder als eine nutzbare Ufelioration, oder zur gerichtlicyen Abſchätzung, vor- geleget wird, nicht ohne YT7utren ſeyn.

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Von der LTothwendigkeit des Zolzes und der Waldung bey einem Landgyt, und daß deſſen mangel für Feine Kleinigkeit zu achten.

Holz und Waldungen verdienen untet den zu einem vollſtändigen Landgut gehöri- gen Theiken gewiß nicht die leßte Stelle, und auch einem Richter ſind cheils von ihrer Be- ſchaßenheit und theils von ihrem Nuten, richtige und hinlängliche Begriffe unentbehrlich. Denn auch hier mms das Ungewiße und Zweifelhafte ſehr oft durch richterliche Ausſprüche häher beſtimmer werden.

Wie ſchwer fallt es nicht einem Gutrsbeſißer, wenn er alles benöchigte Holz, es ſey Bau- oder Brennholz, für baares Geld erfaufen, und noch wohl überdem einige Mei- len weit hohlen laßen muß? Wie angenehm und nüßlich hingegen iſt es nicht, wenn daſ- ſetbe, wäre es auch nur die bloße Nothdurft, auf dem Gute ſelber zuwächſet und vorhan- den iſt? Die Holznubung hat, nach dem Aerbau und Wieſewachs, unter allen Wirch- ſchaftstheilen den größeſten Cinfluß in das Ganze der ländlichen Haushaltung.

Aus Mangel des benöthigten Holzes müßen viele ſonſt nußbare Rubrifen entwe- der ganz und gar liegen bleiben. oder exfordern, wenn ſie in den Gang geſeßet werden fol len, weit miehrere Koſten, welche den davon zu erwartenden Nußen nicht ſelten vereiteln. Kalk- und Ziegel- Deſen können hievon einen Beweis abgeben.

Man nimmt daher bey dey öffentlichen Würdigungen der Zandgiiter auf den Wiangel 95 Zolzes zu wenige&Fſicht- wenn mau nyr bloß den Werth des zu ver? ER' kaufen: