Teil eines Werkes 
Erster Band (1775)
Entstehung
Seite
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Von den allgemeinen Begriffen, die ein Richter'c. 25

Der alten Rechtslehrer Meynung gehet zwar dahin, daß ein jeder zu geſchloſſenen Zeiten einen Garten im Felde haben, und den dazu nöthigen Plaß einzäunen fönne, ſs bald aber die ungeſchloſſenen Zeiten angiengen, müſte"das darum gemachte Gehege wieder weggeriſſen, und der gemeinen Hütung dadurc< keine Hinderniſſe in den Weg geleget wer- den. Allein, was könnte wohl aus einern ſolchen Gartenbau herausfommen? Und ein vernünftiger AFersmann wird ſich unter dieſen Bedingungen niemahl dazu entſchlieſſen. Viele Gartenfrüchte müſſen ſchon, beſonders wenn der Garten in das Sommerfeld eräfe, ehe die geſchloſſene Zeiten anfangen, geſäet und gepflanzet werden, und die wenigſten ſind, wenn ſolche ſchon wieder aufhören, zu ihrer Reiſe und Vollkommenheit gelanget. Und wie würde es mit den perennirenden Gewächſen, die nicht alle Jahre von neuen geſäet werden dürfen, z. B. Klee, Eſparzette u. d. m. ausfehen? Der vielen Koſten und Un- bequemlichfeiten, ſo'dur< das öftere Einreiſſem und Wiederäufrichten der Zäune verurſachet werden, nicht zu erwehnen. Mit Einem Worte, ein ſolcher Gartenbau läſſet ſich kaum denfen, vielweniger in wirkliche Ausübung ſeßen.

.79.4,5346 Daß ein Richter wegen deren Vertſtattung zu unſern Zeiten hierunter durchzugreifen die groöſſeſte Urſache habe.

Inzwiſchen iſt es einmahl- der Königliche Wille, daß die Stallfutterung eingefüh- ret und allgemein gemachet werde. Daß die Gemeinheiten, die hierunter nur allein hin- derlich ſind, an den meiſten Orten nicht aufgehoben werden, iſt blos dem Widerſtande ei- niger eigenſinnigen Köpfe, Vorurtheilen-und der eingeſchränkten Einſicht unſrer meiſten Landwirche beyzumeſſen.

Iſt aber desKöniges Wille, ein ſo heilſamer Wille, deſſen Abſicht nicht auf ſein eignes. hohes Intereſſe, ſondern auf die Wohlfart des Landes und eines jeden Ackermanns insbeſondere gerichtet iſt, nicht ſchon an und für ſich ſelber ein Geſeße? Und mag wohl ein eingewürzeltes Borurtheil, ein ſtrafbarer Eigenſinn. der ihr eigen Beſtes nicht Fennenden Unterthanen, und.die Unwißenheit der. meiſten AFerleute für ſtark genug geachtet werden, ein ſo erſpriesliches Geſese, den Willen eines für das Wohl ſeines Volkes unermüdet ſor- genden Königes, zu vereiteln und fruchtlos zu machen? Gewiß ich glaube, ein Richter habe zu unfern Zeiten die größeſte Urſache, in dergleichen Vorfällen durchzugreifen, und ſich über die SpräHhe des alten Zerfommens, welches ſic) zu unſern gegenwärti: gen Staats- und. Wirtbſchaftsverfaſſungen nicht mehr paſſen will, hinwegzuſetzen,

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Fortſezung des vorigen.

Soll die Stallfuytterung, ohne welche der Ackerbau nzemahl zur rechten Aufnah- me kommen wird, nach des Königes Befehl und Willen immer mehr und mehr allge- meiner werden, ſo müßen denjenigen, die ſolchen zwerfüllen bereitwillig ſind, auch nicht die Mittel, ohne weſche dieſes Königl. Geſetze nicht vollbracht werden Fann, verſchränfet werden. Qui valtvfingg:, vlt etiam media, fing quibus fnis obrineri nequit. Eine eben ſo vernünftige als Mfige Regel.

Oecon. For. I. Theil. D Ein