Teil eines Werkes 
Erster Band (1775)
Entstehung
Seite
24
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24 Erſtes Hauptſtück,

wählen. Die Sehnſucht darnach iſt nicht blos den gemeinen Handwerksleuten eigen ſondern auch die vornehme und wohlhabende ſtädtiſche Einwohner finden ein Vergnügen, ſich auf dem Lande von Zeit zu Zeit zu beluſtigen, und von ihren ſchweren und aneinan- der hangenden Arbeiten durch dergleichen Veränderungen zu erholen.

Die Menge ſowohl als auch die vermögendere Umſtände derjenigen, welche der- gleichen luſtige ODerter beſuchen, verurſachen, bey einer vernünftigen und wirchſchaftlichen Einrichtung, eine ſehr anſehnliche Conſumtion. Und obgleich der Betrieb einer ſolchen öſters mit vieler Unruhe verknüpften Wirthſchaft keinem adlichen Guthsbeſißer anſtändig iſt, ſo fehlet es doch nicht an Leuten, welche daraus ihr Gewerbe machen, und zu ſolchem Ende dergleichen Oerter auf eine für den Eigenthümer ſehr vortheilhafte Art erpachten.

In dieſer Abſicht und Lage nun, leiden die von den bloſſen Ziergärten in dem vor- ſtehenden 8. angenommene Grundſaße eine billige Ausnahme, dergeſtalt, daß dieſelben un- ter den vorbemerkten Umſtänden ebenfalls als nußbar angeſehen werden können.

Daß aber hiebey eine genaue Unterſuchung der Lage und andrer dabey vor- waghnen Umſtände angeſtellet werden müſſe, lehret die Y7atur der Sache von ſelbſt.

6. 033 Von den Feldgärten, zur Erzeugung ſo wohl allerhand Sartenfrüchte, als auch beſonders der zur Stallfutterung nöthigen Futterkrauter.

Die Lage eines Dorfs iſt nicht allemahl ſo beſchaffen, daß ein jeder Einwohner, er mag Herrſchaft oder Unterthan ſeyn, in dem innern Bezirk deſſelben, die für Bieh und Menſchen erforderliche Gartenfrüchte, geſchweige denn die zu der Stallfutterung unent- behrliche Futterkräuter, in gehöriger Menge erzeugen Fann. Entweder die Eng? des Plaßes, oder die natürliche Beſchaffenheit des Grundes, auf welchen das Dorf erbauet ſvorden iſt, verhindern ſolches. Denn jedermann iſt bekannt, daß alles Gartenwerf und auch beſonders die Futterfräauter einen vorzüglich guten Boden verlangen.

Wo die Eigenchümer, durch willfährliche oder gerichtliche Aufhebungen der Ge- meinheiten, freye Hand mit dem Jhrigen nach Gefallen zu ſchalten und zu walten bekommen haben, da kann dieſes niemanden einigen Kummer verurſachen. Es ſtehet bey ihm, ſich auf ſeinen Aecern die bequemſten Pläße dazu auszuerſehen.

Schon dieſes allein iſt genung, die groſſen Bortheile, welche mit einer allgemeinen Aufhebung der Gemeinheiten verfnüpfet ſeyn würden, zu beweiſen. Dennan den Orten, wo no<h alles unter gemeinſchaftlicher Hütung ſteher, hat hierunter feine freye Wahl ſtatt, ſondern ein jeder muß mit dem von Alters her bey ſeinem Acerhofe befindlichen Garten- werk, es mag zureichend ſeyn oder nicht, und der Boden mag beſchaffen ſeyn wie er will, vorlieb nehmen. An Anlegung neuer Gärten darf er nicht gedeufen, weil die ganze Ge- meine ſeinen Aer mit behütet, und er daher alle Augenblick die Verwüſtung derſelben, wenn er es auch wagen wölltey und zwar von Rechtswegen, gewärtigen müſte, Und wenn auch alle ſeine Nachbaren, um vielleicht aufs künftige ein gleiches zu unternehmen, dazu ſtille ſchweigen wollten, ſo wird.doc< das unverſchämte und nie zu erſattigende Schäferge- ſchlechte ſo lange über Schmählerung der Weide ſchreyen, bis ihw"die davon übertäubte Grundherrſchaft ſolchen wieder eingehen zu laſſen, nöthigen muß.

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