IS Erſtes Hauptſtück.
nichts neues, daß aus dieſer Urſache ganze groſſe mit Weißen beſäete Breiten ausgeackert, und wieder aufs neue mit Sommerung beſaet werden müſſen.
In dem Verhältniß der verſchiedenen Witterung gegen die verſchiedenen Erdarx- ten, liegen Spuren einer weiſen Vorſehung verborgen. Wäre eine jede widrige Witte- rung auch einer jeden Erdart gleich nachtheilig, ſo würde die Welt ſehr oft mit Hungers- noth geplaget werden. Unter den bereiks im Anfange dieſes 5. bemerkten Umſtänden aber, da die Näſſe den hohen und leichten. Feldern, und die Dürre den niedrigen und tief liegenden eher vortheilhaft als ſchädlich iſt, wird in beyden Fällen, durc) den Zuwachs des einen dem Abgang des andern das gehörige Gleichgewicht gehalten.
In den im vorſiehendenw's. 23. angeführten Fällen, muß alſo nicht blos auf die Witterung, ſondern auc< auf die BeſchaFenbeit des Bodens, wenn, alles genau und. richtig betimmet werden ſoll, geſehen werden; wie ſich ſolches in den folgenden Hauptſtücken bey näherer Ausführung der aus dieſem Grunde zu entſcheidenden Säße mit wehrern ergeben wird.|
6."26.
Von den ökonomiſchen Grundſätzen, die bey denen wegen eines mißwachſs entſtehenden Remißionsfällen zu beobachten nöthig.
Die Verſchiedenheit in dem Ertrage des Feldbaues, giebet wohl nirgends mehr Anlaß zu Zank und Widerwillen, als bey den Berpachtungen der Landgücher. Kein Pächter will gern? bey einer übernommenen Pacht Schaden leiden. Sich und ſeine Nachkommen dadurch zu bereichern, iſt vielmehr ſeine Abſicht. Wird er in dieſer Abſicht auch nur' durch einen einzigen ſchlechten Einſchnitt geſtöret, ſo iſt nichts gewöhnlicher, als daß ey über Migwachs klaget, und deſſen Vergütigung verlanget,
Dieſe Materie iſt ſo reich, und es haben darin ſo viele wirthſchaftliche Wahrhei- cen einen unmittelbaren Einfluß, daß ich derſelben ein beſonderes Hauptſtück und Abhand- lung gewidmet habe. Blos um der Verbindung mit dem vorigen halber, will ich hier ei- nige hiezu dienſame allgemeine Begriffe und Säße anführen, und mir dadurc<h zur fünſ- tigen näheren Ausführung den Weg bahnen.
Ob eine fehlgeſchlagene Ernte aus einem Verſehen des Pächters, oder aus ei- ner allgemeinen ibm nicht beypzumoſſenden Urſache berrühre, iſt billig das erſte, ſo bey einem dergleichen Romißions- Streit ynyterſuchet und ins gehorige Licyt geſetzet werden: muß.;
Ob der RüF&ſchlag des Einſchnitts nur eine und die andre; oder ſämmtliche Getreidearten betroffen habe, iſt ebenfalls in Rückſicht zu nehmen.
Wie ſich der Preiß des Getreides gegen den in dem Pachtanſchlage befindlicher verhalte, iſt wiederum ein Punkt, der nicht unerörtert gelaſſen werden muß.
Ob der A&erbau' bey dem expachteten Zandguth der vornehmſte Abnutzungs- theil ſey, over derſelbe von andern Ertrags- Rubriken weit übertroffen werde, kann eben ſo wenig hiebey vergeſſen werden.;
Auf wie viele Jahre das Guth übernommen worden, und wie der Einſchnitt in den übrigen Jahren beſchaffen geweſen, ſind ebenfalls Dinge, die hiebey nicht auſſer Acht gelaſſen werden können..
N; Dieſe


