Teil eines Werkes 
Erster Band (1775)
Entstehung
Seite
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6 Erſtes Hauptſtück,

ihm anvertfrauete Akerwerk gehet endlich gar zu Grunde. Ein weiſer Friedrich hat da- ber die Geldſtrafen auf dem Lande ſchon längſt verboten, und es-wäre zu wünſchen, daß ein ſo heilſames Geſetze allenthalben mit der gehörigen Genauigkeit beobachtet würde. is r Die kleine und Untergerichte, die.es unmittelbar mit dem Bauerſtande zu thun haben, können bieraus die UTaaßregeln zu deſſen Beſtrafung abnehmen, und dadurch zugleich überzeuget werden, daß das Geſetze von dem Derbote dex Geldbußen eben ſo gerecht als billig, und der YTatur des Bauerſtandes vollkommen angepaſſet ſep. Auch iſt hiebey fein Unterſcheid zwiſchen arme und reiche Bauern zu machen. . Bey den armen fallen die Geldſtrafen von ſelbſt weg." Reiche Bauern aber ſind ein fkoſt- barer Schaz ſowohl für jeden Gurhsherren, als auch überhaupt von dem ganzen Staat, und zu wünſchen wäre es, daß deren allenthalben in. Menge angetroffen werden mögten. Alles, was deren Wohlſtand unterbrechen kann, muß daher ſorgfältig vermieden werden.

| H; Int: Von der verſchiedenen Güte des A>kers, und bey welchen Gelegenheiten einen: Richter eine Renntniß davon nötbig iſt.

Der Aer iſt nicht durc<gehends von gleicher innerlichen Güte, ſondern einer vor Den andern mehr oder weniger fruchtbar. Man nimmt ſolches nicht allein bey. ganzen Gegenden, ſondern auch faſt auf einer jeden. einzeln Feldmark wahr. Die Mannigfaltig- Feit des fruchttragenden Erdreichs iſt ſo groß, daß kaum ein Stück oder Breite der andern hierunter vollfommen gleich iſt."Ja öfters trift man, auf einer und eben derſelben Breite, Boden von ganz verſchiedener Güte an. Daß dieſe Mannigfaltigfeit blos von der ver» ſchiedenen Vermiſchung der Erdarten herrühre, wollen wir hier nur beyläufig bemerken.

Schon die bwße Vernunft macht es begreiflich, daß die innere Gute des Erdreichs. den mehreren oder wenigern Ertrag der Früchte, nach ihrer ſo-mannigfaltigen Verſchie- denheit, auch auf eben ſo mannigfaltige Art beſtimme.!

Wie ſorgfältig daber die verſchiedene Kigenſchaften des bey einem Zandautb vefindlichen Bodens, bey öffentlicher Würdigung deſſelben, erforſchet und unterſuchet werden müſſen, ſolches aber, ohne die dazu nöthige 6konomiſche Grundſätze, wovon in dem zweyten Zauptſtü> mit mehrern gehandelt werden ſoll, nicht geſchehen könne, wird einem jeden vernünftigen Richter von ſelbſt in die Augen leuchten.

Eben ſo iſt auc eine hinlängliche Kenntniß der verſchiedenen Güte des B9- dens in ſolchen Fällen nöthig, wo bey Aufhebung der Gemeinbeiten ein Aer gegen den andern vertauſchet werden ſoll,-

G..' 10.

Von dem Unterſcheide-der bedüngten und. unbedüngtet Felder, und in welchen Fällen auch hierauf ein Richter ſeine Aufmerkſamkeit zu richten habe.:

Ein jeder Aer, deſſen innere Güte mag beſchaffen ſeyn wie ſie will, wird, endlich

durch vieljähriges Fruchttragen erſchöpfet. Der gute ſo wohl als der mittlere und ſchlechte Boden, muß daher von Zeit zu Zeit mit neuen zum Wachschum der Pflanzen dienſamen Nahrungsſaften verſehen werden, Zuſt . F&U,