Teil eines Werkes 
Erster Band (1775)
Entstehung
Seite
3
Einzelbild herunterladen

Von den allgemeinen Begriffen, die ein Richter te. 3

Ein in der Landwirthſchaft geübtes Auge, ſchäßet gemeiniglich die Gücher nach ihrer äuſſern Größe und Umfange, und nur allein diejenigen, wo große Feldmarkenvor- handen; werden'von Unwiſſenden für vorzüglich wichtig gehalten./ Ein Jrrrhum, wel- <her'gemeiner iſt, als' man glauben ſollte; und'der:auc< m den Gerichtsſtäten ſich einzu? ſchleichen Gelegenbeit'gefunden. Denn nur allein diejenige Landgüther, die mit einer ungeheuren VTenge Ausſaat prangen, tragen bey öffentlichen Anſchlägen, nach der einmabl andenommenen Dorſchrift, gemeiniglih den Preis davon.

Die Theile eines Landguthes ſind zwar ſchon an und vor ſich ſelbſt nußbar.)" Al- lein'durch eine verhältnißmäßige Verbindung mit andern, wird ihr Nuten verdoppelt und ungemein erhöhet.- Eines bietet dem andern die Hand, und viele derſelben ſind dergeſtalt mit einander vergeſellſchaftet, daß eines ohne das andre nicht beſtehen kann. Was iſt der Ackerbau'ohne Wieſewachs? Jener muß ohne dieſen zu Grunde gehen, und dieſer iſt ohne die Verbindung mit jenem weit weniger nußbar. Der Verfolg dieſes Werks wird ſolches klärer machen:

S.(4 Daß die Verbindung der Wirthſchafts-Theile verhältnißmäßig ſeyn müſſe.

Die Verbindung der verſchiedenen Wirthſchafts-Theile muß verhältnißmäßig ſeyn. Wo es an einem natürlichen Verhältniß fehler, muß ſolches durch eine vernünftige Induſtrie zu erſeßen geſuchet werden. Ein Landwirth, der mehr Ausſaat bey ſeinem Gu- the hat, als es der Zuſtand ſeines Wieſewachſes und damit zu ernährenden Viehſtandes erfodert,'bauet ſeine überflüßige Aecker ab, und behält nur ſo viel,"als er gehörig bedün- gen Fann. Ein andrer, der Gelegenheit dazu hat, erfaufet eine Menge Wieſewachs, um dadurch den. Viehſtand zu vermehren und ſeine. ſonſt überflüßigen Aecker in Dünger zu ſeßen 3 veräuſſert.aber, zu ſolchem Ende, einen Theil ſeiner Waldung, woran er ohnedent Veberfluß hat... Beyde ſuchen das fehlende natürliche Verhältniß zu erſeßen. Die aus dem beſten 5Inig Gift ſaugende Chikane iſt auch die offenbarſten Verbeſſerungen un- ter einem gewiſſen ſcheinbaren Anſtrich für Deteriorationen anzugeben, und ſie unter ſolcher Geſtalt vor Gericht.zu bringen fähig. Solche aber zu entde>en, wird eineni Richter, der von dem Wirthſchafts-Derhältniß nach vorſiehenden Grundſätzen unter- richtet iſt, nicht ſchwer fallen.;

Avch mögen dieſe Grundſätze bey Bewirthſchaftung der unter Vormundſchaft und«andrer unter gerichtlicher Verwaltung ſtehenden 2andgüther, imgleichen bey Ab- legung der Dormundſchafts- und Adminiſtrations- Rechnungen, zur Richtſchnur ge-

ſezet werden. Dev ſonſt ſo gewöhnliche Verfall ſol<er Guüther würde dadurc< gar leicht zu vermeiden ſtehen, SPSdCL

Von der Lrothwendigkeit eines richtigen Verhältniſſes in den verſchiedenen Wirthſchafts-Theilen.

Dem richtigen Verhältniß der mit einander verbundenen Wirthſchaftstheile, muß alles aufgeopfert-werden, und die Folgen davon ſind ſo wichtig, daß ohne deſſen genaue Beobachtung, niemahl eine erwünſchte Aufnahme des landwirthſchaftlichen Weſens» erwar- fet werden fann. Lin Richter hat daher ſorgfältig zu verhüten, daß einer für das all.

972 geweine