6.82.
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- 85. - 86.
8 87. - 83,
-. 95.
Summariſcher Jnnhalt. KXI
Daß, dadie Größe durc< den Landmeſſer beſtimmet worden, die Oekonomie- Commiſſarien ſim nur eigentlich mit Ausmittelung der inneren Güte zu beſchäf- tigen haben... S. 330-
Daß hiezu eine gründliche Ocular-Inſpettion erforderlich ſey, von deren Einthei- lung in" allgemeine und heſondere, und was unter der erſten verſtanden werde. 4339.
Von der beſondern Ocular- Inſpection, wie dabey in denjenigen Theilen, ws bereits bey der Wermeſſung eigene Sachverſtändige gebrauchet worden, zu ver» fahren ſey. S. 331. j
Wie die Oefonomie-Conmiſſarien in denjenigen Wirthſchaftsrubrifen, wo noch Feine eigene Sachverſtändige vorgearbeitet habcn, verfahrea müſſen. S. 331. Warum die Taxationen der Landgüter nicht anders, als zu einer bequemen Sahreszeit, vorgenommen werden können. S. 332.
Was die Taxations-Commiſſarien wegen Veſtſekung derWirthſchaftsan8gaben und Beſtimmung der Preiſe bey ihrem Verfahren zu beobachten haben. S. 333. Von der Anfertigung des Anſchlages ſelber, und daß die Oefonomie-Commiſſa- rien. dem Juſti-Commiſſarius, bey dem deshalb aufzunehmenden Prorocoll, von der Schäkung der Wirthſchaftstheile bündige Gründe anführen müſſen, und warum dieſes zur Zuverläßigkeit der Saxen ſehr viel beyrrage. S. 333.
Wie es zu halten; wenn die Dekonomie-Commiſſarien in ihren Meynüngen ver- ſchieden find; und ſich nicht darüber vereinigen können. S. 334.
Was die Taxations-Commiſſarien nach vollbrachter Taxe annoch-vorzunehmen haben, und wie es bisher gemeiniglich darunter gehalten worden. S. 335. Warum die Commiſſarien, ehe ſie den Taxrationsort verlaſſen, die angefertigte Taxe den Intereſſenten vorzulegen und ſie darüber mit ihren Erinnerungen zu vernehmen haben, wie dabey zu verfahren ſey, und was vor ein wichtiger Vot- theil darausentſtehe. S. 335-
Von den Urſachen, warum das in den vorſtehenden 6. enthaltene, zu einer na bags Zuverläßigkeit der Güteranſchläge ſchlechterdings nochwendig ey.. 336.
Daß aber zu ſolchem Ende der bisher gewöhnliche Mißbrauch, die Taxen nicht in 10co, ſonſſern zu- Hauſe anzufertigen, abgeſchaffet werden müſſe. S. 337. Daß die Augarbeitung der Taxen in loco auch noch aus einem andern Grunde, den ſchon die pommerſche Landſtände auf einem im Jahre 1708. gehaltenen Landtage eingeſehen haben, nöthig ſey. S. 338.
Vierter Abſchnitt. Von richtiger Abſchäßung des Ackerbaues,
Einleitung zu den nunmehr folgenden beſondern Abhandlungen der verſchiedenen Wirthſchaftstheile, wobey beſonders die Ordnung, ſo dabey beobachter werden ſoll, angezeiget wird. S. 339-
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