Teil eines Werkes 
Erster Band (1775)
Entstehung
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- verläßig-gemachet werden. S, 328 und 329»

Sumtmariſcher Jnnhalt;

Daß es auf die Tüchtigkeit der Juſti-Commiſſarien vornehmlichſankomme weil es dieſelben mit dem weſentlichen Theil der Taxen zu REINE 3 0. Von den an einigen Orten beſtellten eigenen Taxatoren, und-wayum dieſe Me--|

. Fhode nicht ſicher undzuverläßig ſey- S. 315.- , Daß ein geſchickter Oekonomie Commiſſarius ein vollfommener Landwirth ſeyn,

und daher Theorie und Erfahrung in alien Theilen der Landwirthſchaft mitzein». ander verbinden, folglich das Ganze derſelben zu überſehen, die Fähigkeit haben

. müſſe, imgleichen was unter der einem Oekonomie. Commiſſarius nöthigen Theo-

vie verſtanden werde. S. 316."fs 16" Die Einſichten eines geſchickten Oekonomie- Commiſſarius müſſen nicht aus- Hern, ſondern durch eigene Erfahrungen, erlernet ſeyn. HEE7EN

Von dem Unkerſcheide empiriſcher und gründlich erfahrner Landwirthe, und daß nur allein dieſe letztere tüchtige Hekononie- Commiſſarien ſind. S4318. Warum bey den Taxationen diejenige Wirthe, die eigene Güter beſiken,"vot- züglich Oekonomie» Commiſſarien ſind S- 319."302,7; Barum(9 Nachbaren oder.in der Gegend des zu kaxirenden Landgutes woh- tende weit beſſer, als fremde und entfernte Wirthe, zu Oekonomie- Commiſſa-

"rien ſchicken. S. 3292-

234 alte tüchtige Wirtht Den jungen in den Taxationsgeſchäften vorzyzie- en. 320. NIED:;.

Wsn der Anzahl der bey Taxation eines Landgutes-zu beſtellenden Oekonoinie-, Commiſſarien- S- 32:.

Was die Taxations-Commiſſarien wegen geometriſcher Wermeſſung des zu.

- taxirenden Gutes, ehe ſie zu der IRürdigung deſſelben ſelber ſchreiten fönnen, zu

veranſtalten häben; und warum dazu geſchickte und geübte Landmeſſer zu woh. len. S. 322'und 3224| kus 357 E 1 1 AeieE M0 viell)

Warum denen Landmeſſerti böhider Vermeſſung gewiſſe Sachverſtändige, um ihnen dieverſchiedene innere Güte der Grundſzücke anzuzeigen, beygeordnet werden müſſen. S. 324|;

. Bon der Anſetzung. eines vorläufigen Commißionstermins, und-von den Punc- ten, welche in demſelben, um dadurd) die Sache zu einem gpüundlichen Vertahren bey der"Taxation ſelber gehörig vorzubereiten, regaliret werden müſſe S. 325-+ Fortſeßung. des vorigen. S. 326- ns vi Gon den Beſchäftigungen der Commiſſarien bey. der Aufnahme der Taxe ſel- ber, und warum ſolche nur hauptſächlich ein Werf der Hekonomie- Commiſſa- xien ſind-'S- 326.| j j I ERG Warum hier nur von allgemeinen zu einer ordentlichen Verfahrungsart dien- FJamen Regeln gehandelt werden können, und Dabey auch die ſonſt unzuverläßige Methode, die Gütertaxen auf Zeugenverhör zu gründen; nicht gänzlich. zu über- gehen ſey-. S. 327-| Von den Regeln, durc< deren Beobachtung die Zeugenverhöre, wenn man ſich deren in Taxationsfällen gebrauchen will oder muß, weniger unſicher, und unzu-

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