Druckschrift 
Oeconomie der Landwirthschaft : mit Kupfern und Tabellen / nach dem Französischen des Baron E.V.B. Crud von C.F.W. Berg
Entstehung
Seite
20
Einzelbild herunterladen

ODeconomie der Landwirthſchaft.

67". 247

Der paſſendſte Zeitpunct zum Antritt oder zu der Beendigung eines Pachtes ſcheint mir der erſte März zu ſeyn, wo die Futterung ziemlich verbraucht, und der Abſaß der Ernten vom vergangenen Jahre geſchehen iſtz doh muß vom erſten Oc- kober des vorhergehenden Jahres an dem Pachter oder Landwirth, der das Gut übernehmen ſoll, das Acerland zur Diepoſition überlaſſen werden, damit er ſeine Felder für die Frühlingsſaat vorbereiten könne, Uebrigens muß der neue Pachter bei ſeinem Antritte vom alten eine beſtimmte Quantität Futterung befommen, mit der er ſein Vieh erhalten kann, bis ihm friſches zuwächſt, Wäre noch eine grö» ßere Menge Futterung vorhanden, und die Gebäude des Gutes gewährten nicht hin reichenden Raum, daß der Pachter, der ſeinen Pacht aufgabe, dieſen Ueberfluß, ohne den neuen Landwirth in ſeiner Nußung zu benachtheiligen, noch vor Ende Mai's von ſeinem eigenen Vieh verzehren laſſen könnte, ſo müßte der neue Land- wirth gehalten ſeyn, den Werth deſſelben dem alten zu vergüten, nicht zu dem laufenden Preiſe, ſondern zu dem, mit welchem die Kühe durch ihren Ertrag die Futterung bezahlen; und den ich hier zu Lande auf 2, 60 Franken für den Centnex oder 50 Kilogrammen gutes Heu glaube anſchlagen zu fönnen.

Wenn der Pachter bei ſeinem Abgange die beſtimmte Futterquantität nicht hätte, ſo müßte er ſie zum laufenden Preiſe bezahlen, oder ſie in Natura von Außen herbei ſchaffen,

9 1297

Dieſe Bedingungen, glaube ich, können es Eigenthümern möglich machen, ohne etwas dabei zu wagen, Pachtern ihre Ländereien in die Hände zu geben, und Contracte mit ihnen auf lange Zeit hinaus zu ſchließen 3 aber ſelbſt dann würde ich es bei Weitem gerathner finden, den Pachtpreis nicht nach Geldeswerth, ſondern in den gewöhnlichſten Producten feſtzuſeßen, damit dieß Einfommen mit dem fort«- rüFenden Preiſe der Producte von erſter Nothwendigkeit gleichen Schritt hielte, und der Beſißer ſich nicht auf einmal aus der gemächlihen Lage herausgeriſſen ſähe, in der er ſich vielleicht zu dem Zeitpuncte befand, wo er ſein Gut verpach- tete. Uebrigens müßten dieſe Producte nicht in Natura geliefert werden, weil ſonſt der Fall eintreten könnte, daß in einem ſchlechten Jahre die Pachtſummen bei- naße den ganzen Ertrag der Ernte wegnähmen; ſie müßten vielmehr in Geld abge- tragen werden nach dem mittleren Preiſe, der in den zehn lekten Jahren ſiatt ge- funden, jedoch mit Ausſchluß der zwei Jahre, wo er am höchſten, und der zwei,