143 Deeonomie der Landwirthſchaft.
Unternehmung Zwang anzuthun, do< ſein Intereſſe mit dem des Grundbeſißers zu vereinigen vermöchten.] 67:7 20:
Die Verſchlechterungen, die ein Pachter veranlaſſen kann, beſtehen am häu- figſten in dem Ausſaugen des Bodens, der Verminderung von Feldern zum Futter- anbau, und dem Wuchern von Unkraut auf Aerlande.. Jc< ziehe den Schaden, der Gebäuden und Bäumen zugefügt wird, das Ausfüllen von Abzugscanälen und Gräben, und das Ueberſchütten der Feldraine mit Erde nicht hierher, da hiergegen die gewöhnlichen Pachtbriefe ſich hinlänglich verwahren.. Was die erſten drei Ars ten der Verſchlechterungen betrifft, ſo ſc<lage im folgende Vorbauungsmittel dage- gen vor.
Wenn der Pachter ſeinen Pacht antritt, wird ein Jnventarium von dem Zuſtande der Ländereien, die man ihm anvertraut, aufgenommenz und es wird ihm nicht nur aller der Dünger angerechnet, der ſich noh unverbraucht auf dem Gute vorfindet, ſondern aum der, welcher ſchon in dem Boden gebracht iſt, ohne durch Ernten verzehrt worden zu ſeyn. Jhn wird er mithin zu Ende ſeiner Pachtzeit, ſey es in Natura, oder durch Geldeswerth, vergüten müſſen, wobei folgende Re»
geln in Anwendung zu ziehen ſind: Hat eine Cerealienernte vor Antrit des Pachts ſtatt gefunden, ſo rechne
-man, daß ſich nur noch die Hälfte von dem Dünger, der zu ihrem Behufe in den
Boden gebracht wurde, darin vorfindet. QWGing der Cerealienernte eine Ernte von Hafrüchten voraus, die ſchon vom Miſte geſogen hatte, ſo darf man nur zwel Fünftel deſſelben nach der Cerealienernte nog im Boden rückſtändig annehmen,
Von allem dem Dünger, der auf Wieſen oder Futterfelder in den leßten achtzehn Monaten bis zum Herbſt, der dem Anfange des Pachts vorangeht, ge? bracht iſt, nehme man an, daß ſich noc< die Hälfte an Werth im Boden vorfindet. Der Dünger, welchen dieſe Felder während den leßten ſechs Monaten erhalten haben, behält ſeinen vollen Werth.
Alle Miſtarten werden, das Fuder von 20 Centnern zu 8 Franken*) ge- rechnet3z wohl verſtanden, daß ſie nicht übermäßig viel Feuchtigkeit enthalten, und blos aus thieriſchen Eyxcrementen, mit Stroh oder Sumpfgras vermiſcht, beſtehen z nicht aber Schlamm, Erdarten oder andere Stoffe, die ſchlechter als der eigentlic)
») Dieß iſt der gewöhnliche Preis in hieſiger Gegend, eher zu hoch als zu niedrig.


