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Oeconomie der Landwirthschaft : mit Kupfern und Tabellen / nach dem Französischen des Baron E.V.B. Crud von C.F.W. Berg
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Oeconomie der Landwirthſchaft. 17

Gewöhnliche Verpachtung(Bail a ferme).

Verpachtung um die Hälfte(Bail a metairie).

Jährliche Verpachtung um die Hälfte des Ertrags.

Oeconomiſche Bewirthſc<haftung mittels Knechten und Tagelöhner, Wir wollen jede dieſer Arten beſonders betrachten.

anne WwWrpv am tuns

9. 19.

I< will hier nicht das wiederholen, was Thaer über das Mißliche dieſer Nußunggsart geſagt hat, ſobald der Pachter nicht mit geſunden Kenntniſſen eine volle fommene Gewiſſenhaftigfeit und Rechtlichkeit verbindet. Die Verſchlechterungen, welche das Gut während der Dauer der Pachtzeit erfährt, ſind gewöhnlich von der Art, daß der Eigenthümer, der es in vollfommen gutem Zuſtande dem Pachter übergab, von dem anſcheinenden Werthe des Pachtpreiſes eine gar nicht unbeträcht- lihe Summe abziehen und bei Seite legen muß, um den, dem Gute zugefüg: ten Schaden zu repariren und insbeſondere dem ausgeſaugten Boden wieder auf- zuhelfen.

Gewöhnlich glauben die Eigenthümer dieſem Uebel dadurM zuvor zu kommen, daß ſie in ihre Pachtcon:racte ſehr genau ausgedrückte Bedingungen mit drohenden Clauſeln inſerirenz aber, um ſich für die Nichterfüllung dieſer Bedingungen Schad- loshaltung zu verſchaffen, würden ſie ſic) in eben ſo koſtbare als verdrießlihe Pro« ceſſe verwickeln müſſen 3 ſie ſuchen nun zwar dieſe dadurc) abzufürzen, daß ſie ihr Recht dem Urtheil von Schiedrichtern unterwerfen 3 allein leßtere werden immer mehr zu Gunſten des Pachters geſtimmt ſeyn; und bei der Entſcheidung in Sachen ſolcher Art, kommt der Gutsbeſier immer mehr oder weniger zu kurz.

Wenn der Grundeigenthümer, um ſich ſo viel Unannehmlichkeiten zu erſpa- ren, zu Ende ſeiner Verpachtung über die genaue Erfüllung der vorgeſchriebenen Bedingungen wachen will, ſo hat er beſtändig in Zank und Streit mit ſeinem Pach- ter zu leben, und öfters mehr Mühe dabei, als wenn er ſein Grundſtük, mit Hülfe eines fähigen und rechtlichen Rechnungsführers öconomiſch nußen ließe,

I< habe viel über die JInconvenienzen, die man bei jeder Verpachtung wie- derfinden wird, nachgedacht, und es ſcheint mir doh, als wenn ſim Regeln der Art auſſtellen ließen, die, ohne dem Pachter während ſeiner Pachtzeit in irgend einer

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