154 Statut eines Vereins zur Obst-Verwertung.
nach etwaiger Inanspruchnahme zu solchen Zwecken ist er wiederum bis auf die statutenmäßige Höhe zu ergänzen.
Vereins-Vermögen.
8 29.
Das Vereins- Vermögen, insbesondere der Reservefonds und die dem Verein gemachten Zuwendungen(8 26 I1 d) sind Eigen- tum der Gesamtheit. Ausscheidende bezw. ausgeschlossene Mitglieder, sowie die Erben verstorbener Mitglieder, falls letztere nicht gemäß 8 6 in die Rechte der Erblasser eintreten, haben feinen Anteil an demselben.
Abschnitt V.
Allgemeine Bestimmungen.
Publifationsorgan.
8 30. Alle öffentlichen Bekanntmachungen des Vereins sind von dem Vereins- Vorsteher zu unterzeichnen und in das Kreisblatt des FSGLEUs CS 4 44 wede 00055 aufzunehmen.
Sciedsgevrvicht. 8 31:
Alle Streitigkeiten zwischen dem Verein und einzelnen Vereins- Mitgliedern, welche die statutarischen Rechte und Pflichten der lekteren betreffen, sollen nicht auf dem gewöhnlichen Rechtswege, sondern durc< ein Schiedsgericht nach den Vorschriften des 8 851 ff. der deutschen Zivil-Prozeßordnung entschieden werden.
Das Sciedsgeri<t wird gebildet aus zwei Mitgliedern, von welchen der Vereins- Vorstand und das streitende Vereins- Mitglied je eines zu bestimmen hat, und einem nicht zum Vereine gehörigen Obmann, welcher für jedes Geschäftsjahr beim Beginne desselben von der General-Versammlung zu wählen ist.


