Statut eines Vereins zur Obst-Verwertung. 153
f) ausstehende Forderungen, wobei jedoch etwaige unsichere Forde- rungen nur nach ihrem voraussichtlichen Werte aufzuführen, uneinziehbare aber ganz auszuscheiden sind;
I. als Passiva:
a) der etwaige Vorschuß am Jahresschlusse;
b) die Geschäftsschulden(ohne Rücsicht auf ihre Fälligkeit);
6) die effektiv eingezahlten Geschäftsanteile der Mitglieder;
d) die dem Verein vom Staate oder aus anderen Fonds etwa gemachten Zuwendungen;
e) der Reservefonds.
Dev Überschuß der Aktiva über die Passiva bildet den Gewinn, ver Überschuß der Passiva über die Aktiva den Verlust„des Vereins.
Verwendung des Geschäfts-Gewinnes.
8 27. Von dem nach 8 26 sich ergebenden Geschäfts-Gewinne werden verwendet:
1. 5 Prozent zur Ansammlung eines Reservefonds, bis derselbe die Höhe eines Dritteils des Sollbetrages sämtlicher Geschäfts- anteile der Mitglieder erreicht;
2. ein von der General-Versammlung zu bestimmender Prozent- saß zu Tantiemen für die Vorstands- Mitglieder und für die Angestellten des Vereins;
Dividende.
3. der Rest zur Gewährung einer Dividende, welche unter die Vereins- Mitglieder na< dem Verhältnis des Geldwertes der von jedem Einzelnen im abgelaufenen Geschäftsjahre gemachten Obst-Lieferungen verteilt wird.
Reservefonds.
8 28. Der Reservefonds, über den besonders Rechnung zu führen ist, dient zur De>ung außergewöhnlicher Verluste und Aufwendungen;


