Druckschrift 
Landwirtschaftliche Ankaufs- und Verkaufs-Genossenschaften, ihr Wesen und ihre Einrichtung : für die Praxis / bearbeitet von H. von Mendel
Entstehung
Seite
153
Einzelbild herunterladen

Statut eines Vereins zur Obst-Verwertung. 153

f) ausstehende Forderungen, wobei jedoch etwaige unsichere Forde- rungen nur nach ihrem voraussichtlichen Werte aufzuführen, uneinziehbare aber ganz auszuscheiden sind;

I. als Passiva:

a) der etwaige Vorschuß am Jahresschlusse;

b) die Geschäftsschulden(ohne Rücsicht auf ihre Fälligkeit);

6) die effektiv eingezahlten Geschäftsanteile der Mitglieder;

d) die dem Verein vom Staate oder aus anderen Fonds etwa gemachten Zuwendungen;

e) der Reservefonds.

Dev Überschuß der Aktiva über die Passiva bildet den Gewinn, ver Überschuß der Passiva über die Aktiva den Verlustdes Vereins.

Verwendung des Geschäfts-Gewinnes.

8 27. Von dem nach 8 26 sich ergebenden Geschäfts-Gewinne werden verwendet:

1. 5 Prozent zur Ansammlung eines Reservefonds, bis derselbe die Höhe eines Dritteils des Sollbetrages sämtlicher Geschäfts- anteile der Mitglieder erreicht;

2. ein von der General-Versammlung zu bestimmender Prozent- saß zu Tantiemen für die Vorstands- Mitglieder und für die Angestellten des Vereins;

Dividende.

3. der Rest zur Gewährung einer Dividende, welche unter die Vereins- Mitglieder na< dem Verhältnis des Geldwertes der von jedem Einzelnen im abgelaufenen Geschäftsjahre gemachten Obst-Lieferungen verteilt wird.

Reservefonds.

8 28. Der Reservefonds, über den besonders Rechnung zu führen ist, dient zur De>ung außergewöhnlicher Verluste und Aufwendungen;