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Landwirtschaftliche Ankaufs- und Verkaufs-Genossenschaften, ihr Wesen und ihre Einrichtung : für die Praxis / bearbeitet von H. von Mendel
Entstehung
Seite
152
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14554 Statut eines Vereins zur Obst-Verwertung.

Vereinskasse s<on vorher Abschlagszahlungen bis zu 3 des Be- trages leisten.

Konventionalstrafen.

8 24.

Verkauft ein Mitglied ohne schriftliche Genehmigung des Vor- standes anderweitig Obst, so verfällt dasselbe in eine vom Vorstande festzusezende und zur Vereinskasse fließende Konventionalstrafe von 50--200 Mark.

Gegen die Festsezung ist nur Derafung: an das Schiedsgericht zulässig(8 31).

Das Geschäftsjahr. 8 25.

Das Geschäftsjahr des Vereins läuft vom 1. Juli des einen

bis zum 30. Juni des andern Jahres.

Inventur und Bilanz. 8'262 Zum Schlusse eines jeden Geschäftsjahres ist von dem Vor- stande eine vollständige Inventur nac< kaufmännischen Grundsäten zu machen und die Bilanz zu ziehen. In der Bilanz werden auf- geführt: 1. als Aktiva:

a) der Kassenbestand in Bar und in Wertpapieren nach dem zeitigen Kurswerte;

b) der Wert des Grund und Bodens nach dem Erwerbspreise;

6) der Wert der Gebäude nac< dem Kostenpreise mit einer Ab- schreibung von mindestens drei Prozent jährlich;

d) der Werth der Maschinen, Geräte und sonstigen Mobilien nach dem Kostenpreise mit einer Abschreibung von mindestens zehn Prozent jährlich;

e) der Wert der Produktenvorräte nach dem Verkaufspreise im

Engros-Verkehr unter Abzug von 25 Prozent;