14554 Statut eines Vereins zur Obst-Verwertung.
Vereinskasse s<on vorher Abschlagszahlungen bis zu 3 des Be- trages leisten.
Konventionalstrafen.
8 24.
Verkauft ein Mitglied ohne schriftliche Genehmigung des Vor- standes anderweitig Obst, so verfällt dasselbe in eine vom Vorstande festzusezende und zur Vereinskasse fließende Konventionalstrafe von 50--200 Mark.
Gegen die Festsezung ist nur Derafung: an das Schiedsgericht zulässig(8 31).
Das Geschäftsjahr. 8 25.
Das Geschäftsjahr des Vereins läuft vom 1. Juli des einen
bis zum 30. Juni des andern Jahres.
Inventur und Bilanz. 8'262 Zum Schlusse eines jeden Geschäftsjahres ist von dem Vor- stande eine vollständige Inventur nac< kaufmännischen Grundsäten zu machen und die Bilanz zu ziehen. In der Bilanz werden auf- geführt: 1. als Aktiva:
a) der Kassenbestand in Bar und in Wertpapieren nach dem zeitigen Kurswerte;
b) der Wert des Grund und Bodens nach dem Erwerbspreise;
6) der Wert der Gebäude nac< dem Kostenpreise mit einer Ab- schreibung von mindestens drei Prozent jährlich;
d) der Werth der Maschinen, Geräte und sonstigen Mobilien nach dem Kostenpreise mit einer Abschreibung von mindestens zehn Prozent jährlich;
e) der Wert der Produktenvorräte nach dem Verkaufspreise im
Engros-Verkehr unter Abzug von 25 Prozent;


