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Landwirtschaftliche Ankaufs- und Verkaufs-Genossenschaften, ihr Wesen und ihre Einrichtung : für die Praxis / bearbeitet von H. von Mendel
Entstehung
Seite
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Statut eines Vereins zur Obst-Verwertung. 151

Der Berechnung der Geschäftsanteile werden diejenigen Flächen zu Grunde gelegt, welche zur Zeit der Bildung des Vereins bezw. zur Zeit des Beitritts bei den einzelnen Mitgliedern thatsächlich mit tragbaren Obstbäumen bestanden sind.

Die Geschäftsanteile sind Eigentum der Mitglieder. Diese werden bei allenfallfiger Bquidation des Vereins als dessen Gläu- biger betrachtet, jedoch mit dem Unterschiede, daß sie erst in letzter Reihe befriedigt werden.

Während der Mitgliedschaft können die Geschäftsanteile nicht zurücgezogen, nicht an andere übertragen, nicht belastet, auch von Gläubigern der Mitglieder nicht mit Beschlag belegt werden. Die- selben dienen vielmehr bei einer etwaigen Liquidation, insoweit das Vermögen des Vereins nicht ausreicht, vorab zur Erfüllung der Verpflichtungen der Mitglieder.

Ausgeschiedene Mitglieder haben Anspruch auf Erstattung ihrer eingezahlten Geschäftsanteile. Die Auszahlung erfolgt binnen drei Monaten nach dem Aufhören der Mitgliedschaft, wenn nicht die General-Versammlung eine frühere Auszahlung beschließt. Auf Teil- nahme an dem Gewinne des Jahres, in welchem die Ausscheidung erfolgt, haben die Ausscheidenden keinen Anspruch.

Bezahlung der Obst-Lieferungen der Mitglieder.

8 23.

Der Preis für das von den Mitgliedern zu liefernde Obst wird nach den im Vereinsbezirke produzierten Sorten und Quali- täten alljährlich vor dem Beginne der Lieferung von dem Vorstande festgestellt und den einzelnen Mitgliedern bekannt gemacht.

Mitglieder, welche mit diesen Preisfeststellungen nicht zufrieden sind, können binnen 8 Tagen Berufung an ein Schiedsgericht einlegen (8 31), bei dessen Entscheidung es bewendet. Etwaige Streitigkeiten bei der Abnahme des Obstes, insbesondere hinsichtlich der Qualität der einzelnen Yeferungen werden von demselben Schiedsgevicht entschieden.

Die Zahlung der festgestellten Preise findet alljährlih am 15. Dezember statt; der Vorstand kann jedoch nach Kräften der