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Landwirtschaftliche Ankaufs- und Verkaufs-Genossenschaften, ihr Wesen und ihre Einrichtung : für die Praxis / bearbeitet von H. von Mendel
Entstehung
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150 Statut eines Vereins zur Obst-Verwertung.

Abschnitt IV. Geschäftsführung des Vereins.

Geldmittel des Vereins.

8 21. Die Geldmittel zur Geschäftsführung des Vereins werden beschafft: a) durc< die Geschäftsanteile der Vereins-Mitglieder(8 22); b) durch das etwa einzuführende Eintritt8geld neu hinzutretender Mitglieder; c) durc< aufzunehmende Darlehnez; d) dur< den Erlös der zu verkaufenden Produkte und sonstige Geschäftseinnahmen.

Geschäftsanteile der Mitglieder.

8 22.

Jedes Vereins- Mitglied hat sic zur allmähligen Einzahlung bezw. Ansammlung eines Geschäftsanteils zu verpflichten, welcher bei einer Obstbaufläche von weniger als 25 Ar 100(einhundert) Mark und weiterhin für je 25 volle Ar Fläche je 100 Mark zu be- tragen hat.

Von dem hiernach zu berechnenden Geschäftsanteile sind min- destens 10 Prozent binnen 4 Wochen nach Vollziehung des Statuts bar zur Vereinskasse zu zahlen, der Rest wird dadurch aufgebracht, daß

2) alljährlich von dem Gesamt-Geldwerte der Obstlieferung jedes Vereins-Mitgliedes drei Prozent in Abzug gebracht und dieser Abzug ebenso wie

b) 4 Prozent Zinsen von dem eingezahlten Betrage des Geschäfts- anteils

so lange dem Geschäftsanteil- Konto zugeschrieben werden, bis die Vollzahlung erreicht ist. Erst von diesem Zeitpunfte ab werden von dem Geschäftsanteil Zinsen zu 4 Prozent jährlich dem betreffenden Mitgliede ausgezahlt.

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