Statut eines Vereins zur Obst-Verwertung. 155
Ein solches Schieds8gericht entscheidet insbesondere auch in den Fällen des 8 23 über die Angemessenheit der Preise der Obst- Lieferungen der Vereins-Mitglieder.
Jedes Rechtsmittel gegen die Entscheidungen dieses Schieds- gerichts ist, soweit die Geseke dies gestatten, ausgeschlossen.
8 32.
Soweit das vorstehende Statut nicht besondere Bestimmungen trifft, greifen die für die Erwerbs- und Wirtschafts-Genossenschaften geltenden gesetzlichen Vorschriften Platz.


