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Landwirtschaftliche Ankaufs- und Verkaufs-Genossenschaften, ihr Wesen und ihre Einrichtung : für die Praxis / bearbeitet von H. von Mendel
Entstehung
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143
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Statut eines Vereins zur Obst-Verwertung. 143

In den Fällen ad bh und 6 können die Käufer des Grund-

stücfs, die Pacht-Übernehmer bezw. die Erben mit Genehmigung des Vorstandes in die Rechte der Vorbesitzer eintreten.

Rechte der Mitglieder. SE Die Mitglieder haben das Recht:

a) nac< Maßgabe der Statuten, sowie der Vereinsbeschlüsse an den Nutungen des Genossenschaftsvermögens, am Geschäfts- gewinne und an den sonstigen Begünstigungen des Vereins teilzunehmen;

b) nac Maßgabe der Statuten an den General-Versammlungen des Vereins teilzunehmen und ihr Stimmrecht auszuüben (88 10 und 11).

Pflichten der Mitglieder.

8S 8. Die Mitglieder sind verpflichtet:

a) für alle Verbindlichkeiten des Vereins unter sich nach dem Verhältnis ihrer eingezahlten Geschäftsanteile(8 22), Dritten gegenüber solidarisch und mit ihrem ganzen Vermögen zu haften;

b) den festgesezten Geschäftsanteil(8 22) und das durch Beschluß der General- Versammlung etwa eingeführte Eintritt8geld zu zahlen;

6) in der Verwaltung der Genossenschaft nach Maßgabe der Be- schlüsse der General-Versammlung thätig zu sein;

d) das sämtliche von ihnen produzierte Obst in ordnungsmäßigem Zustande zu den von dem Vorstande und eventuell von dem Schiedsgerichte(8 31) festgestellten Preisen franko an die Betriebsstätte des Vereins zu liefern. Ausgenommen sind nur diejenigen Quantitäten, welche dem Hausbedarf der Vereins- Mitglieder dienen.