142 Statut eines Vereins zur Obst-Verwertung.
Abschnitt I]. Mitgliedschaft, Kehte uad Pflichten der Mitglieder. Mitgliedschaft. SP4.
Der Verein ist ein Tochter- Verein des- landwirtschaftlichen WOVEN SN 74.127 14,200 25 Mitglieder des Vereins können nur Personen werden, welche fich im Vollgenuß der bürgerlichen Ehrvenrechte be- Fi110e11 NND IN NVeise> 2 0 bau betreiben.
Begründung der Mitgliedschaft.
SD;
Die Aufnahme neuer Mitglieder erfolgt durch den Vorstand, gegen dessen Beschluß die Berufung an die General- Versammlung zulässig ist.
Die Mitgliedschaft wird durch die Unterzeichnung des Statuts begründet.
Verlust der Mitgliedschaft.
8 6. Die Mitgliedschaft geht verloren:
a) durch freiwilligen Austritt, welcher indeß nur zum Schluß eines jeden Geschäftsjahres(8 25), nach vorhergegangener 6 monatlicher Kündigung zulässig ist;
b) durch Berkauf des Grundstücks, auf welchem der Obstbau betrieben worden ist, beziehungsweise durch Aufgabe der Pachtung;
c) durc< Tod;
d) durch Ausschließung. Letztere kann durch Beschluß der General- Versammlung ausgesprochen werden, wenn ein Mitglied seine statutenmäßigen Verpflichtungen nicht erfüllt, oder in Konkurs gerät, oder der bürgerlichen Ehrenrechte verlustig geht.


