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Landwirtschaftliche Ankaufs- und Verkaufs-Genossenschaften, ihr Wesen und ihre Einrichtung : für die Praxis / bearbeitet von H. von Mendel
Entstehung
Seite
139
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Statut eines Vereins zum Verkauf von Mastvieh. 139

8 18. Die Legitimation des Vorstandes erfolgt durch beglaubigten Auszug aus dem über die Wahlhandlung von hierbei schriftführenden Aufsichtsrats-Mitgliedern aufzunehmenden Protokolle.

8 19.

Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergeticht- lich und zeichnet für ihn. Die Zeichnung geschieht rechtskräftig durch Namensunterschvift des Vorstandes unter der Firma des Vereins, jedoch ist die Namensunterschrift des Stellvertreters nur bei Ver- hinderung des Direktors erforderlich.

8 20.

Der Vorstand hat in den ersten 6 Wochen des Jahres die Jahres-Rechnung, die Bilanz und den Rechensc<haftsbericht über das abgelaufene Geschäftsjahr dem Auffsichtsrate zu überreichen.

Der Vorstand entwirft die spezielle Geschäftsordnung für den Verein und legt sie dem Aufsichtsrate zur Bestätigung vor.

8 21. Geschäftsbetrieb.

Der Geschäftsbetrieb wird durch den Vorstand geregelt, dieser bestimmt namentlich auch, wann und welche Personen als Anfkaufs- Bevollmächtigte zu bestellen sind, den Ankauf zu einem bestimmten Preise, die Anzahlung bei Ablieferung der Ware 2c. 2c.

8] 22: Das Geschäftsjahr fällt mit dem Kalenderjahre zusammen; die nac< 8 21 abzuliefernde Jahres-Rechnung muß enthalten: 1. sämtliche Einnahmen und Ausgabenz 11. eine besondere Gewinn- und Verlust-Rechnung;

II. Bilanz über den Stand des Vereins-Vermögens am Jahres- schlusse.