Statut eines Vereins zum Verkauf von Mastvieh. 139
8 18. Die Legitimation des Vorstandes erfolgt durch beglaubigten Auszug aus dem über die Wahlhandlung von hierbei schriftführenden Aufsichtsrats-Mitgliedern aufzunehmenden Protokolle.
8 19.
Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergeticht- lich und zeichnet für ihn. Die Zeichnung geschieht rechtskräftig durch Namensunterschvift des Vorstandes unter der Firma des Vereins, jedoch ist die Namensunterschrift des Stellvertreters nur bei Ver- hinderung des Direktors erforderlich.
8 20.
Der Vorstand hat in den ersten 6 Wochen des Jahres die Jahres-Rechnung, die Bilanz und den Rechensc<haftsbericht über das abgelaufene Geschäftsjahr dem Auffsichtsrate zu überreichen.
Der Vorstand entwirft die spezielle Geschäftsordnung für den Verein und legt sie dem Aufsichtsrate zur Bestätigung vor.
8 21. Geschäftsbetrieb.
Der Geschäftsbetrieb wird durch den Vorstand geregelt, dieser bestimmt namentlich auch, wann und welche Personen als Anfkaufs- Bevollmächtigte zu bestellen sind, den Ankauf zu einem bestimmten Preise, die Anzahlung bei Ablieferung der Ware 2c. 2c.
8] 22: Das Geschäftsjahr fällt mit dem Kalenderjahre zusammen; die nac< 8 21 abzuliefernde Jahres-Rechnung muß enthalten: 1. sämtliche Einnahmen und Ausgabenz 11. eine besondere Gewinn- und Verlust-Rechnung;
II. Bilanz über den Stand des Vereins-Vermögens am Jahres- schlusse.


