138 Statut eines Vereins zum Verkauf von Mastvieh.
8 13. Die Beschlüsse werden nach einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder gefaßt, mit Ausnahme derjenigen über Sta- tuten-Änderungen und der über Auflösung des Vereins.
S2: Aufsichtsrvat.
Der Aufsichtsrat besteht aus 3 Mitgliedern, welche in der General-Versammlung auf 3 Jahre gewählt werden; von diesen fun- giert einer als Vorsitzender, einer als Stellvertreter und einer als Schriftführer.:
81:15:
Dem Aufsichtsrat liegt ob:
a) die Beaufsichtigung der Geschäftsführung des Vorstandes;
b) Abhaltung der Kassenrevision, welche vorzunehmen er jederzeit berechtigt, alle 3 Monat aber verpflichtet ist;
6) Gutheißung der vom Vorstande festgestellten Geschäftsordnung;
d) Prüfung der Rechnung und Bilanz, sowie Berichterstattung hierüber an die General-Versammlung;
e) Erledigung der ihm von der General- Versammlung über- tragenen Geschäfte;
f) die Protofollführung über seine Beschlüsse.
8 16. Vorstand. Der Vorstand besteht aus drei Personen, nämlich dem Di- rektor, dessen Stellvertreter und dem Geschäftsführer. Ev wird auf
2 Jahre von der General- Versammlung gewählt. Halbjährliche Kündigung bleibt beiden Teilen vorbehalten.
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Der Direktov leitet die ganze Geschäftsführung, während der Geschäftsführer unter Kontrolle des erstern die Ausführung zu be- sorgen hat.
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