Druckschrift 
Landwirtschaftliche Ankaufs- und Verkaufs-Genossenschaften, ihr Wesen und ihre Einrichtung : für die Praxis / bearbeitet von H. von Mendel
Entstehung
Seite
138
Einzelbild herunterladen

138 Statut eines Vereins zum Verkauf von Mastvieh.

8 13. Die Beschlüsse werden nach einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder gefaßt, mit Ausnahme derjenigen über Sta- tuten-Änderungen und der über Auflösung des Vereins.

S2: Aufsichtsrvat.

Der Aufsichtsrat besteht aus 3 Mitgliedern, welche in der General-Versammlung auf 3 Jahre gewählt werden; von diesen fun- giert einer als Vorsitzender, einer als Stellvertreter und einer als Schriftführer.:

81:15:

Dem Aufsichtsrat liegt ob:

a) die Beaufsichtigung der Geschäftsführung des Vorstandes;

b) Abhaltung der Kassenrevision, welche vorzunehmen er jederzeit berechtigt, alle 3 Monat aber verpflichtet ist;

6) Gutheißung der vom Vorstande festgestellten Geschäftsordnung;

d) Prüfung der Rechnung und Bilanz, sowie Berichterstattung hierüber an die General-Versammlung;

e) Erledigung der ihm von der General- Versammlung über- tragenen Geschäfte;

f) die Protofollführung über seine Beschlüsse.

8 16. Vorstand. Der Vorstand besteht aus drei Personen, nämlich dem Di- rektor, dessen Stellvertreter und dem Geschäftsführer. Ev wird auf

2 Jahre von der General- Versammlung gewählt. Halbjährliche Kündigung bleibt beiden Teilen vorbehalten.

3

Der Direktov leitet die ganze Geschäftsführung, während der Geschäftsführer unter Kontrolle des erstern die Ausführung zu be- sorgen hat.

na