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Landwirtschaftliche Ankaufs- und Verkaufs-Genossenschaften, ihr Wesen und ihre Einrichtung : für die Praxis / bearbeitet von H. von Mendel
Entstehung
Seite
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140 Statut eines Vereins zum Verkauf von Mastvieh.

8 23. Bilanz. Die Bilanz ist in Gemäßheit des Handelsgesezbuches auf den 31. Dezember nach den Geschäftsbüchern und nach dem am Jahres- sc<luß vom Aufsichtsrate aufzunehmenden Inventar zu ziehen.

8 24. Verveins-Vermögen.

Das Vereins-Vermögen wird gebildet: 1. durch die etwa einzuziehenden Konventionalstrafen 8 7 a und b, 2. durc< die Geschäftsüberschüsse.(Es find jedoch die Anfaufs- preise so zu bemessen, daß nach Abzug der Geschäftsunkosten, der Amortisationsbeträge und Zinsen für etwaige Anleihen (8 9, 3, 7) ein erheblicher Jahresüberschuß nicht verbleibt.

8 25. Statuten-Änderung und Auflösung des Vereins.

Die Abänderung dieses Statutes, sowie die Auflösung des Vereins kann nur durch 2 der Stimmen der anwesenden Mitglieder beschlossen werden, die beschlossenen Abänderungen sind noc< beson- ders zur Kenntnis der Mitglieder zu bringen.

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