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Landwirtschaftliche Ankaufs- und Verkaufs-Genossenschaften, ihr Wesen und ihre Einrichtung : für die Praxis / bearbeitet von H. von Mendel
Entstehung
Seite
136
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136 Statut eines Vereins zum Verkauf von Mastvieh.

) dem gegenwärtigen Statut, den Beschlüssen der General-Ver- sammlung, sowie den Vereinsinteressen überhaupt nicht zuwider zu handeln;

d) sich den vom Vorstande festgesezten Kaufsbedingungen in jeder Weise zu unterwerfen;

e) zur Erfüllung sämtlicher von diesem Verein ordnungsmäßig eingegangenen Verpflichtungen, insofern und insoweit das Vereinsvermögen nicht hinreicht, solidarisch mit ihrem Ver- mögen zu haften, wobei es ohne Einfluß ist, ob die Ver- pflichtung vor dem Eintritte des Einzelnen oder erst während seiner Mitgliedschaft entstanden ist..

85187 Ordnung der Angelegenheiten. Der Verein ordnet seine Angelegenheiten: a) durch die General-Versammlung; b) durch den Aufsichtsrat; c) durch den Vorstand.

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Die General-Versammlung.

Die General- Versammlung hat die oberste Entscheidung in allen Vereinsangelegenheiten. Ihrer Beschlußfassung unterliegt ins- besondere:;

1. die Wahl des Vorstandes und des Aufsichtsrates;

2. Beschwerde über diese beiden Organe, und Entscheidung der Beschwerden;

3. die Aufnahme neuer Mitglieder; dieses Recht kann jedoch durc< besonderen Beschluß der General- Versammlung dem Aufsichtsrate und dem Vorstande überlassen werden, nicht aber einem dieser beiden Organe allein;

4. die Bestimmung derjenigen landwirtschaftlichen Erzeugnisse, deren Berwertung dem Vereine obliegen soll;;

5. Feststellung der Höhe der dem Vorstande zu gewährenden