136 Statut eines Vereins zum Verkauf von Mastvieh.
€) dem gegenwärtigen Statut, den Beschlüssen der General-Ver- sammlung, sowie den Vereinsinteressen überhaupt nicht zuwider zu handeln;
d) sich den vom Vorstande festgesezten Kaufsbedingungen in jeder Weise zu unterwerfen;
e) zur Erfüllung sämtlicher von diesem Verein ordnungsmäßig eingegangenen Verpflichtungen, insofern und insoweit das Vereinsvermögen nicht hinreicht, solidarisch mit ihrem Ver- mögen zu haften, wobei es ohne Einfluß ist, ob die Ver- pflichtung vor dem Eintritte des Einzelnen oder erst während seiner Mitgliedschaft entstanden ist..
85187 Ordnung der Angelegenheiten. Der Verein ordnet seine Angelegenheiten: a) durch die General-Versammlung; b) durch den Aufsichtsrat; c) durch den Vorstand.
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Die General-Versammlung.
Die General- Versammlung hat die oberste Entscheidung in allen Vereinsangelegenheiten. Ihrer Beschlußfassung unterliegt ins- besondere:;
1. die Wahl des Vorstandes und des Aufsichtsrates;
2. Beschwerde über diese beiden Organe, und Entscheidung der Beschwerden;
3. die Aufnahme neuer Mitglieder; dieses Recht kann jedoch durc< besonderen Beschluß der General- Versammlung dem Aufsichtsrate und dem Vorstande überlassen werden, nicht aber einem dieser beiden Organe allein;
4. die Bestimmung derjenigen landwirtschaftlichen Erzeugnisse, deren Berwertung dem Vereine obliegen soll;;
5. Feststellung der Höhe der dem Vorstande zu gewährenden


