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Landwirtschaftliche Ankaufs- und Verkaufs-Genossenschaften, ihr Wesen und ihre Einrichtung : für die Praxis / bearbeitet von H. von Mendel
Entstehung
Seite
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134 Statut eines Vereins zum Verkauf von Mastvieh.

Anlage 6.(Siehe Seite 51.) Statut eines Vereins zum Verkauf von Mastvieh.

84. Unter der Firma:Landwirtschaftlicher Produzenten- Verein zu Löningen", eingetragene Genossenschaft, wird ein Verein gebildet, welcher seinen Sitz in Löningen hat.

8:2. Zwe des Vereins.

Der Verein bezweckt die unmittelbare, preiswürdige Verwertung landwirtschaftliher Erzeugnisse, insbesondere des Mastviehs.

8 3. Rechtlihe Stellung des Vereins und seiner Mitglieder.

Die Rechte und Pflichten der Genossenschaft, ihrer Mitglieder als sol<e und der Vereinsorgane untereinander sowohl wie dritten gegenüber ordnen sic nach diesem Statute, dem Reichsgeseze vom 4. Juli 1868 und den sonstigen etwa noch zu erlassenden Reichs- oder Landes8-Geseten.

8 4.

Als Mitglied kann jeder großjährige, dispositionsfähige, ein- gesessene und im Besitze der bürgerlichen Ehrenrechte befindliche Ein- wohner der landwirtschaftlichen Abteilungs-Bezirke: Löningen, Essen und Broofstreef aufgenommen werden.

Die Mitgliedschaft wird erlangt durch schriftliche Beitritts- erflärung, Aufnahme- Beschluß und demnächst durch Unterzeichnung des Statuts.

8 5. Beendigt wird die Mitgliedschaft gemäß Genossenschafts- Geset vom 4. Juli 1868(88 38 und 39);