134 Statut eines Vereins zum Verkauf von Mastvieh.
Anlage 6.(Siehe Seite 51.) Statut eines Vereins zum Verkauf von Mastvieh.
84. Unter der Firma:„Landwirtschaftlicher Produzenten- Verein zu Löningen", eingetragene Genossenschaft, wird ein Verein gebildet, welcher seinen Sitz in Löningen hat.
8:2. Zwe des Vereins.
Der Verein bezweckt die unmittelbare, preiswürdige Verwertung landwirtschaftliher Erzeugnisse, insbesondere des Mastviehs.
8 3. Rechtlihe Stellung des Vereins und seiner Mitglieder.
Die Rechte und Pflichten der Genossenschaft, ihrer Mitglieder als sol<e und der Vereinsorgane untereinander sowohl wie dritten gegenüber ordnen sic nach diesem Statute, dem Reichsgeseze vom 4. Juli 1868 und den sonstigen etwa noch zu erlassenden Reichs- oder Landes8-Geseten.
8 4.
Als Mitglied kann jeder großjährige, dispositionsfähige, ein- gesessene und im Besitze der bürgerlichen Ehrenrechte befindliche Ein- wohner der landwirtschaftlichen Abteilungs-Bezirke: Löningen, Essen und Broofstreef aufgenommen werden.
Die Mitgliedschaft wird erlangt durch schriftliche Beitritts- erflärung, Aufnahme- Beschluß und demnächst durch Unterzeichnung des Statuts.
8 5. Beendigt wird die Mitgliedschaft gemäß Genossenschafts- Geset vom 4. Juli 1868(88 38 und 39);


