132 Statut eines selbständigen, nicht auf einen Verband
freies Verfügungsrec<ht und kann sie aus demselben Schenkungen bewilligen. Derjenige Teil des Vereinsvermögens, welchen die General- Versammlung zur Verteilung an die Mitglieder bestimmt, muß gleichmäßig an alle Mitglieder verteilt werden und ist es nicht statthaft, diese Verteilung nach dex Höhe der Mitglieder- Guthaben vorzunehmen.
Bekanntmachungen des Vereins.
8 65. Alle Bekanntmachungen in Angelegenheiten des Vereins er- gehen unter dessen Firma und werden mindestens von zwei Vor- stands-Mitgliedern unterschrieben.
8 66.
Die Einladungen zu den General- Versammlungen, sofern sie nicht vom Vorstande ausgehen,* erläßt der Vorsitzende des Aufsichts- rats in folgender Form:
„Der Auffsichtsrat des Ländlichen Wirtschafts- Vereins, Eingetragene Genossenschaft zu Insterburg. Der Vor- fitende. Name.“
SOT
Zur Veröffentlichung seiner Bekanntmachungen bedient sich der Verein der landwirtschaftlichen Zeitschrift„Georgine“. Falls die- selbe eingeht, bestimmen Vorstand und Aufsichtsrat bis zur nächsten General-Versammlung ein anderes Blatt.
Streitigkeiten.
8 68.
Alle Streitigkeiten unter den Mitgliedern in inneven Angelegen- heiten des Vereins, namentlich alle Streitigkeiten über den Sinn einzelner Bestimmungen dieses Statutes, sowie späterer Gesellschafts- beschlüsse, werden dur< Beschluß der General-Versammlung endgültig entschieden und steht keinem Vereinsmitgliede dagegen eine weitere


