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Landwirtschaftliche Ankaufs- und Verkaufs-Genossenschaften, ihr Wesen und ihre Einrichtung : für die Praxis / bearbeitet von H. von Mendel
Entstehung
Seite
128
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128 Statut eines selbständigen, niht auf einen Verband

Für die ordnungsmäßige Führung sämtlicher Bücher, für das- genaue Kopieren aller ausgehenden Schriftstü>e, sowie für die ord- nungsmäßige Aufbewahrung aller Korrespondenzen und aller Beläge haftet der Vorstand solidarisch.

Der Aufsichtsrat ist ausdrücklich verpflichtet, die monatlichen Rohbilanzen, die gezogenen Monitas des Revisors und die schrift- lie Beantwortung derselben dur< den Vorstand sorgfältig zu prüfen..

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats und der Revisor desselben haben die besondere Pflicht, bei ihren Revisionen die gesamte Buch- führung zu prüfen und sich davon zu überzeugen, daß die Über- tragungen in die Nebenbücher zu vechter Zeit und ordnungsmäßig vorgenommen worden sind und daß in der ganzen Geschäftsführung kaufmännische Pünktlichkeit herrscht.

Waren- Lager. 8:57:

In den Lägern des Vereins muß zu jeder Zeit Ordnung und Sauberkeit herrschen. Die verschiedenen Waren müssen eine ihrer Natur entsprechende sorgfältige Aufbewahrung finden.

Dex Vorstand ist verpflichtet, dem Aufsichtsrat in jeder Sikung nachzuweisen, daß alle Läger des Vereins zu jeder Zeit mit ihrem vollen Werte gegen Feuer versichert waren und daß der Bestand jedes Lagers in jedem Augenbli& nach dem Lagerbuch festgestellt werden kann.

Der Vorstand ist verpflichtet, den Umfang der Läger soviel als möglich zu beschränken.

Inventur und Ausstellung der Jahresrehnung.

8 58.

Am Schluß des Geschäftsjahres, welches mit dem Kalender- jahr zusammenfällt, erfolgen die Aufnahme der Inventur und Auf- stellung der Bilanz nach kaufmännischen Grundsäten.

Die Inventarisierung der Warenvorräte behufs Aufstellung der Bilanz hat in dex Weise zu erfolgen, daß die Waren zu den Selbst-

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