Verkaufs-Vereine.
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1ß Es dürften einige ganz bestimmte Punkte, welche bei der es Organisation von Genossenschaften für den Verkauf von Früchten des vd Feldes zum Konsume meines Erachtens maßgebend sind, nunmehr Hg, no< kurz anzudeuten sein. Als solche erscheinen: i- 1. Daß die sämtlichen Mitglieder nur eine, höchstens zwei ganz 1- bestimmte Sorten jeder Frucht produzieren, damit die Ware zu gleichartig erscheine. Um dies zu erreichen, wird der gemein- ar same Bezug des Saatgutes empfehlenswert; 1- 2. daß die Genossenschaft, bevor sie zu diesem Ankaufe schreitet, es sich vorher genau orientiert, welche Eigenschaften die in Aus- It- sicht genommenen Abnehmer an den Erzeugnissen wünschen, vn z. B. bei Kartoffeln: Farbe, Schale, Augen, Größe, Mehl- in reichtum 2c. 2c. 3 er 3. daß feine Ware den Mitgliedern abgenommen wird, welche nn nicht sorgfältig gereinigt bezw. sortiert und absolut ge- TV, sund ist; as 4. das Geschäft wird fich am besten so abwickeln, daß die Mit- glieder Proben mit Angabe des gewünschten Minimalpreises lt und des verfügbaren Quantums, an die Verkaufs-Genossenschaft 1g oder den Vorstand nach geschehener Aufforderung einsenden. is Jedes Mitglied muß für die Probeechtheit der von ihm ge- ie lieferten Frucht garantieren. Gegen Unreellität in der Rich- 1? tung ist mit strengsten Strafen, die in den Statuten genau vorzusehen sind, vorzugehen. t- 5. Die Verkaufs-Kommission soll berechtigt sein, Offerten, welche 1g unverhältniSmäßig hoch im Preise stehen, oder in der Qua- lität nicht genügen, zurückzuweisen. n- Nur tadellose Ware und strengste Solidität dürfen die Grund- de mauern bilden, auf welchen eine derartige Verkaufs- Genossenschaft en sich aufbaut. Ist sie einmal eingeführt, hat Vertrauen und feste ie Kundschaft erworben, dann wird eine einmal mißglückte Lieferung en nicht so übel vermerkt, als wenn sie in ihren ersten Anfängen schon
die Klage des Abnehmers herausfordert.


