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Landwirtschaftliche Ankaufs- und Verkaufs-Genossenschaften, ihr Wesen und ihre Einrichtung : für die Praxis / bearbeitet von H. von Mendel
Entstehung
Seite
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Die Verkaufs-Genossenschaften.

5. Für alle Beschädigungen während des Gebrauchs des Instru- ments 2c. haftet der Entleiher. Derselbe hat auch die Re- yaraturkosten zu tragen. Bei Reparoturen, die länger als zwei Tage dauern, tritt die Wiederbenukung der Maschine nach der Reihenfolge der zuvor erfolgten Anmeldungen ein; voc< soll alsdann derjenige, welcher dieser Verspätung halber die Maschine am bestimmten Tage nicht mehr gebrauchen kann, das Recht haben, das Leihgeld zurüczufordern.

6. Von dem aus den Leihgeldern nach Abzug der Zinsen, sowie der Reparaturen und sonstigen Kosten entfallenden Reingewinn wird die Hälfte zur Rückzahlung der Anteilscheine verwendet und zwar in der Weise, daß je nach der Höhe der Über- schüsse eine bestimmte Anzahl ganzer Anteilscheine ausgelost wird. Die andere Hälfte dagegen wird zur Anschaffung neuer Geräte benußt. Die Besitzer von ausgelosten und zurück- bezahlten Anteilscheinen erhalten an Stelle ihrer Anteilscheine Beteiligungsscheine, welche sie zur Abstimmung in der General- Versammlung berechtigen und als Genossenschafter legitimieren.

7. Hinsichtlich der in der General- Versammlung in Vorschlag zu bringenden neuen Maschinen und Geräte wird alljährlich eine Kommission aus drei Genossenschaftern gewählt, die jede zur Anschaffung in Aussicht genommene Maschine einer ge- nauen Prüfung zu unterwerfen hat.

Die Verkaufs-Genossenschaften.

Suum cuique!

Die genossenschaftliche Arbeit auf dem Gebiete des Absatßes landwirtschaftlicher Erzeugnisse ist in unserem Vaterlande noc< wenig entwickelt und doch kann sie in vielfacher Beziehung sehr segensSreich wirfen und einem gesunden Geschäfte Bahn brechen. Das Bedürf- nis hierzu ist ohne Zweifel vorhanden, denn dev Wavenwucder