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Landwirtschaftliche Ankaufs- und Verkaufs-Genossenschaften, ihr Wesen und ihre Einrichtung : für die Praxis / bearbeitet von H. von Mendel
Entstehung
Seite
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Die Verbands-Vereine. 51

Vereine bezw. Mitglieder am Schlusse des Jahres bezw. der Liefe- rungsperiode zu verteilen.

Darnach werden die Mitglieder den wirklichen Ankaufspreis erst zu den leßtgenannten Terminen gewahr. Diese Maßregel ist in Rücficht auf die Lieferanten=- und viele Lieferanten verdienen im Interesse der Genossensc<haftssache größtmögliche Rücksicht= in Aussicht genommen, weil die von den Verbänden oder auch von großen, mitgliederreicen Einzel-Vereinen abgeschlossenen Warenpreise auch außerhalb ihver Kreise in den betreffenden Distrikten maßgebend werden und dadurch den Verdienst der Lieferanten beeinträchtigen und selbe zwingen, auch bei Genossenschaften von Vorzugspreisen abzusehen.

Wenn ich die Berechtigung der obigen Resolution auch voll und ganz anerkenne, so muß ich in Betreff selber denno< das bekannte Wort anwenden:Cines sc<hi>t sich nicht für Alle. PWVWerbände und Einzel- Vereine mit genossenschaftlich altgeschulten Mitgliedern mögen, wo die obige Rücksicht auf die Lieferanten dringend es er- fordert=- das ist nähmlich nicht überall der Fall=- mit großem Vorteil diese Institution adoptieren, für neu entstandene Schöpfungen, besonders wenn selbe mit sehr viel kleinbäuerlichen Elementen rechnen müssen, bezeichne ich sie als ein bedenkliches Experiment.=- Bei diesen ist noch nachdrückliche Propaganda für die Sache nötig und selbe geschiehtam besten durch eine absolut durchsichtige Geschäfts-

abwi&elung und die Mitteilung fester, niedrigster Preise. Hier gilt

es ja auch noch, den alle Hebel gegen die Genossenschaften in Be- wegung setzenden, kleinen, schädlichen Zwischenhandel zu bekämpfen und niederzuwerfen und das kann nur durch obengenanntes Vorgehen geschehen. Wer den Bauer kennt und sein ihm zur zweiten Natur gewordenes Mißtrauen, wird mir beistimmen.

Der Waren- und Geldverkehr geschieht im allgemeinen direkt, so daß nach erfolgtem Ankaufe durch die Kommission die Einzel- Vereine auf Grund ihrer bei dem Verbande gemachten Be- stellungen direkt mit dem Vieeferanten in Geschäftsverbindung treten und ersterer nur in Fällen von Nichterfüllung der Vertragsbedin- gungen noch einmal herangezogen wird.