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Landwirtschaftliche Ankaufs- und Verkaufs-Genossenschaften, ihr Wesen und ihre Einrichtung : für die Praxis / bearbeitet von H. von Mendel
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22 Die Ankaufs-Genossenschaften.

Doch giebt es Verhältnisse, wo man mit Erfolg auch von diesem an und für sich prinzipiellen Standpunkte abweichen kann.

Alle Verbände, welche vorwiegend mit Kleinbesitz-Clementen zu rechnen haben, werden die Beobachtung machen, daß die Bestellung eines Einzel- Vereins, besonders so lange er in den Kinderschuhen stet, häufig daran scheitert, daß seine Mitglieder von einer be=- stimmten Ware ein 200 Ztr. umfassendes Quantum nicht bedürfen und nicht unterbringen können. Da viele Düngermittel, wie Kainit, Gips, Rohphosphate 2c., sowie die meisten Futterstoffe Stügutfracht besonders auf weitere Entfernung nicht tragen können, so müßte der Einzel-Verein unter solchen Umständen meist von der Benutung der Verbands- Ankäufe überhaupt absehen. Um dem abzuhelfen, haben wir in Oldenburg ein Verbands-Lager errichtet, welches von jedem der gangbarsten Artifel der Saison stets 200 Ztr. in Vorrat hält und davon mit einem geringen Aufschlag für Rollgeld und Lagerung in beliebigen Quantitäten den Einzel-Vereinen abläßt. Durch diese Einrichtung ist s<wachen Vereinen auf die Füße ge- holfen und der Absatz ganz ungemein gesteigert worden. Auch mit kombinierten Ladungen oder damit, daß man die Ware für mehrere Vereine, deren Eisenbahnstationen an einer Linie liegen, zusammen- laden läßt, fann man sich über manche Schwierigkeit des Anfangs hinweg helfen.!

Die Kontrolle über die Qualität und Probeechtheit der gelieferten Waren bildet eine wichtige Grundlage der Thätigkeit des Verbandes, dessen Leitung strenge darüber wachen muß, daß die Geschäftsführer der Einzel-Vereine in vorschriftsmäßiger Weise von jeder Sendung, welche direkt vom Lieferanten und nicht über das Verbands- Lager gekommen ist, die Proben zeitig dem Verbands-Vorstande einsenden. Geschieht das nicht, dann schwebt ein materieller Hauptvorteil der Konsum- Vereine, nämlich die Be- schaffung bester Ware, in der Luft, dann sind die strengen Lieferungsverträge illusorisch, weil eben die Kontrolle, ob sie auch eingehalten werden, nicht geübt werden kann. Dem Berbands-Bor- stande ist es zu empfehlen, daß er mit einer landwirtschaftlichen