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Landwirtschaftliche Ankaufs- und Verkaufs-Genossenschaften, ihr Wesen und ihre Einrichtung : für die Praxis / bearbeitet von H. von Mendel
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20 Die Ankaufs-Genossenschaften.

so unprompt der gewöhnliche Landwirt bei der Erfüllung seiner ge- schäftlichen Verbindlichkeiten dritten gegenüber häufig ist, so prompt will er selbst bedient sein.

Die Verbands-Provision, welche der Lieferant zu ent- richten hat und zwar meist in der Höhe von 1--2 7 des Warenwertes, findet ihre Verwendung zur Besoldung des Geschäftsführers, zur Honorierung für die von einer<emischen Kontrolstation ausgeführten Analysen der gelieferten Waren, zur Deckung sonstiger Geschäfts- unfosten und zur Ansammlung eines Reservefonds. Letzterer ist für jeden Verband ein hochwillkommener Rückhalt, welcher bei einem in jedem Geschäfte einmal möglichen Mißerfolg rasche De>ung des entstandenen Schadens ermöglicht.

Die Mitteilung der Warenankaufspreise an die Cinzel- vereine ist in landwirtschaftlichen Genossenschaftsfreisen eine in neuerer Zeit viel erörterte Angelegenheit gewesen. Während das alte hessische Muster in seiner Geschäftsordnung nur verlangt, daß die Einzel- Vereine die. ungefähre Preishöhe der bevorstehenden Ankäufe erfahren sollen, um daraufhin zu bestellen, haben wir im nordwestlichen Deutsch- land die Einrichtung getroffen und treffen müssen, daß die Einzel- Vereine den genauen Preis, sowie die genauen Lieferbedingungen der festen Abschlüsse erfahren; ja in Oldenburg ist man so weit gegangen,: daß jedem einzelnen Mitgliede das betreffende Preis- Zirkular zuge- schit wird. Und das hat sich trefflich bewährt.

Die Vereinigung der deutschen landwirtschaftlichen Genossen- schaften glaubte nun in ihrer Generalversammlung im Februar d. J8. einen ganz neuen Modus in dieser Richtung empfehlen zu sollen und zwar auf Grund der neuerdings in Hessen damit gemachten gün- stigen Erfahrungen.

Die betreffende Resolution, welche fast einstimmige Annahme fand, lautet:Der Vereinstag empfiehlt den Verbänden bezw. Einzel- Genossenschaften bei Festsezung der Verkaufspreise an die Verbands- Vereine bezw. Mitglieder, die solidesten Tagespreise nicht oder nicht wesentlich zu unterbieten, dagegen die dabei erzielten Über- schüsse als Rückvergütung(Rabatt, Dividende 2c.) an die beteiligten