Die Verbands-Vereine. 17
Vorstande leicht die Zügel und gleiten ganz in die Hände des Ge- schäftsführers hinüber, was aus mannigfachen Gründen für die Sache von Nachteil erscheint.
In Oldenburg bildet dex Zentral- Vorstand der Landwirt- schafts- Gesellschaft zugleich den Vorstand des Verbandes, ex be- stimmt aber aus seiner Mitte ein Mitglied, dem das Direktorium anvertraut wird.
Der Berbands-Ausschuß ist aus den Vertretern aller Einzel- vereine gebildet und übt die Rechte, welche bei anderen Vereinen der ' Generalversammlung zustehen.
Dev Verbands-Ausschuß bestimmt auch die Waren, welche im Laufe des Jahres durch den Verband geliefert werden. Die Einzel- Beveine sind gebunden, im Bedarfsfalle diese nur durch den Ver- band zu beziehen, während sie alle nicht auf der Kiste stehenden Artikel selbständig sich anschaffen können; zu letzteren gehören vor- wiegend die Stoffe, welche speziell in einem Bezirk nur verbraucht werden oder infolge örtlicher Verhältnisse von Einzel-Vereinen direkt in an und für sich bester Qualität und zu billigsten Preisen zu be- schaffen sind.
Eine sehr wichtige Rolle fällt den Ankaufs-Kommissionen zu, indem in deren Händen der eigentliche Kern der Sache ruht. Als ihre Mitglieder dürfen nur absolut unbescholtene,<arakterfeste und geschäftsfundige Männer--- am besten praktische Landwirte=- fungieren, denen ein gewisser kaufmännischer Bli nicht fehlt. Ge- wöhnlich wird für jede Gruppe von Verbrauchsartikeln je eine drei bis fünf Personen umfassende Ankaufs-Kommission gewählt.
Als Geschäftsführer des Verbandes wird sich in den meisten Fällen ein Kaufmann am besten eignen; ihm obliegen die Führung der Korrespondenzen, die Vermittelung der Bestellungen und alle sonstigen einschlägigen Arbeiten.
Dev Verbands-Geschäftsführer ist besoldet, und zwar entweder mit fixem Gehalte oder=- was ich vorziehe=- durch eine Provision vom Warenumsag mit Garantie einer Minimaleinnahme; er besitzt im Vorstande kein Stimmrecht, ist demselben vielmehr untergeordnet.
von Mendel, Genossenschaften. 2
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