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Landwirtschaftliche Ankaufs- und Verkaufs-Genossenschaften, ihr Wesen und ihre Einrichtung : für die Praxis / bearbeitet von H. von Mendel
Entstehung
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16 Die Ankaufs-Genossenschaften.

Grund eigener Erfahrung eingehender beleuchte, wobei ich allerdings in erster Linie unsere Oldenburger Einrichtung im Auge behalten werde, die jedoch im wesentlichen von dex anderer Verbände nicht abweicht.

Die Darlegung soll im Interesse der Übersicht und Klarheit eine Zweiteilung erfahren, welche einerseits den Verband und an- dererseits den Einzel-Verein in Betracht zieht.

Der Verband umfaßt eine Anzahl von Einzel-Vereinen eines wirtschaftlich oder politisch abgegrenzten Bezirkes. Es erscheint im Interesse gemeinsamen Strebens und zur Vermeidung sonst leicht entstehender, die Sache schwer schädigender Gegensäte, wünschens- wert, daß der Verband in irgend einem Zusammenhange mit dem betreffenden Landwirtschaftlichen Haupt- oder Zentral-Verein sich be- finde, vielleicht eine Sektion desSselben bilde, wie das z. B. in Olden- burg, Sc<hleswig-Holstein 2c. der Fall ist, woselbst noch die Bedin- gung besteht, daß jedes Mitglied eines dem Verbande angehörigen Konsum- Vereins auch zugleich Mitglied eines landwirtschaftlichen Vereins sein muß.

Ob die letztere Vorschrift überall durchführbar erscheint, bezweifle ich, betrachte sie aber immerhin als anstrebenswert.

Die Organe des Verbandes bestehen aus:

1. dem BVerbands- Vorstande;

2. dem Verbands- Ausschusse;

- den Ankaufs- Kommissionen; dem Geschäftsführer.

Die Aufgabe des Verbands- Vorstandes erstre>t sich in der Hauptsache auf die Kontrole der gesamten Thätigkeit, beson- ders des Geschäftsführers, auf die Einberufung des Ausschusses und auf die Anweisung der laufenden Ausgaben.

Dem Verbands-Vorstande, der aus mehreren Personen sich zu- sammenseßt, sollte wenigstens ein Mitglied angehören, welches Zeit, Geschi& und Lust besizt, um mit Energie und Ausdauer die Leitung auch thatsächlich zu üben. Ist das nicht der Fall, so entschlüpfen dem

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